Deutsche Rente - Bezieher lebt im Kosovo. In Deutschland Steuerpflichtig?
Der Bezieher der Rente aus Deutschland hat in Österreich gelebt und ist im Dezember 2011 in seine Heimat (Kosovo) zurückgekehrt wo er seither lebt. Jetzt hat er ein Schreiben aus Deuschland erhalten (in den Kosovo) wo die Finanz 98,00 Euro Steuern möchte.
Im Bescheid ist allerdings zu lesen, dass sie sich auf Österreich beziehen, wo er ja zuvor gelebt hat. Wir die Steuer auch fällig, wenn er zu dem Zeitpunkt (2012) im Kosovo gelebt hat?
Es gibt ein altes Übereinkommen mit Jugoslawien (gültig auch für den Kosovo) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Kosovo/1988-09-08-Kosovo-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Im Artikel 19 (Seite 11) sind die Ruhegehälter geregelt. Allerdings widersprechen sich meiner Meinung nach Abs.1 und Abs. 2. Nach Abs. 1 zahlt er im Kosovo die Steuer und im Abs. 2 in Deutschland. So habe ich es verstanden.
Was ist eure Meinung dazu und wie ist die Vorgehensweise? Der Finanz schreiben, dass er schon 2012 im Kosovo gelebt hat?
Schon mal ein recht herzliches Dankeschön für Antworten
2 Antworten
Er muss das der Rentenversicherung nur mitteilen. Ob die Rente im Kosovo steuerpflichtig ist, kann er nur dort erfahren. In Deutschland muss er keine Steuern zahlen, wenn er im Ausland lebt.
So pauschal kann man das, was die Besteuerung in D ankommt, nicht sagen. Es kommt immer drauf an, was das jeweilige DBA aussagt. Denn grundsätzlich gilt für inländische Einkünfte erst einmal beschränkte Steuerpflicht in D.
Er wohnt aber im Kosovo
Dann hättest du vielleicht schreiben soll ...im Kosovo lebt. :)
Das steht doch bereits in der Überschrift der FRAGE
Grundsätzlich ist jeder, der inländische Einkünfte ( z.B. von der deutschen Rentenversicherung) bezieht, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben, beschränkt steuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass die inländischen Einkünfte in D zu versteuern sind.
Allerdings ist mit einer Reihe von Staaten in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, dass solche Einkünfte ausschließlich im Wohnsitzstaat zu versteuern sind. Der Kosovo scheint zur Gruppe dieser Länder zu gehören. Um sicher zu gehen und die Rechtsmittel entsprechend ordnungsgemäß einzulegen, würde ich aber einmal einen Steuerberater/ Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen.
Nur im Ausland zu leben ist sicherlich nicht RICHTIG. Das ist Länderabhängig und trifft z.B. auf Österreich nicht zu.
Zitat:
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/besteuerung-von-renten-aus-deutschland
In Österreich lebende Pensionistinnen
und Pensionisten, die neben einer österreichischen Pension auch eine Rente aus Deutschland beziehen, werden seit dem Jahr 2010 mit Steuerforderungen aus Deutschland konfrontiert. Grund dafür ist das deutsche „Alterseinkünftegesetz“, durch das ab dem Steuerjahr 2005 alle Renten in Deutschland steuerpflichtig wurden. Unter das Gesetz fallen insbesondere Renten aus öffentlichen Kassen.
Für betroffene Pensionistinnen und Pensionisten ergibt das nun folgende Situation: Aufgrund ihres Wohnsitzes in Österreich sind sie mit ihrem Gesamtweltjahreseinkommen in Österreich steuerpflichtig. Da Österreich mit Deutschland ein Abkommen
zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, wird die deutsche Rente in Österreich nur beim sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das bedeutet, dass zunächst die österreichische Pension und die deutsche Rente zusammengerechnet werden. Dann wird davon ein
Durchschnittssteuersatz errechnet, mit dem das österreichische Einkommen besteuert wird. Somit bezahlt jeder, der eine zusätzliche Rente aus Deutschland bekommt, aufgrund seines höheren Gesamtweltjahreseinkommens auch mehr Steuern für seine österreichische Pension. Durch das erwähnte Alterseinkünftegesetz kommt aber hinzu, dass diese Personen nun auch für die deutsche Rente in Deutschland Steuern zahlen müssen.