Aufgabe Widerruf Finanzamt?

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In der Praxis kann es vorkommen, dass ein zunächst vorhandener Bekanntgabewille vom Finanzamt aufgegeben wird (z. B. wenn nach interner Freigabe des Bescheids zur Versendung ein Fehler entdeckt wird), der Versand des betreffenden Bescheids aber aus technischen Gründen nicht mehr verhindert werden kann. In einem solchen Fall kann die Behörde zwar den Bekanntgabewillen aufgeben. Dies erfordert aber zum einen, dass die Aufgabe des Bekanntgabewillens in den Akten klar und eindeutig dokumentiert wird, und zum anderen, dass der Bekanntgabewillen aufgegeben sein muss, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat (i. d. R. der Tag der Aufgabe des maschinellen Bescheids zur Post). Der Empfänger des betreffenden (unwirksamen) Steuerbescheids ist unverzüglich über die Aufgabe des Bekanntgabewillens zu unterrichten.

Bleibt die Frage, ob das Finanzamt die Bekanntgabe und damit die Wirksamkeit des Bescheids auch dann noch verhindern kann, wenn der Bescheid die Schwelle der Behörde überschritten hat. Die Frage stellt sich in der Praxis vor allem dann, wenn der Bearbeiter selbst oder ein Kollege (z. B. sein Vorgesetzter) nach Postaufgabe einen Fehler im Bescheid feststellt. Ist das Finanzamt nunmehr ausschließlich auf das Korrekturrecht der AO angewiesen oder gibt es noch einen anderen, vielleicht einfacheren Weg?

Sergej7771 
Fragesteller
 22.06.2019, 12:20

Danke

Widerruf bedeutet etwas zurück zu schicken was du nicht magst. Meistens handelt es sich da um eine Bestellung.