Zahlen Sozialämter Genossenschaftsbeiträge?

Vielleicht wissen hier die meisten ja,dass es extrem schwierig ist als hartz 4 oder in meinem Fall Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu bekommen,weil Vermieter da generell sehr mit Vorurteilen beladen sind. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und möchte mir nun sparen,überhaupt erst irgendwelche Privatvermieter aus der Zeitung oder aus dem Internet zu kontaktieren,denn was man da für Vorurteile an den Kopf geklatscht bekommt,ist unter aller Würde und ich finde,das hat keiner verdient.

Die beste und schnellste Möglichkeit ist für mich,eine Wohnung einer Genossenschaft zu beziehen aus meiner Nähe. Da habe ich auch schon angerufen und die haben überhaupt nichts gegen Hilfsbedürftige Menschen und fragen nichteinmal nach Hintergründen,warum man momentan nicht arbeitet,wie das meiner Meinung nach auch sein muss,denn mein Privatleben geht schließlich keinem etwas an. Nur ist da eine Sache,mit der ich mich nicht so ganz auskenne. Statt einer Kaution muss man dort Genossenschaftsanteile zahlen,das sind bei denen in der Regel genauso wie die meisten Kautionen 2 Monatsmieten. Auf der Homepage habe ich gelesen,dass es jährlich eine sogenannte Devidende gibt,die 4 % des Genossenschaftsanteiles beträgt. 1)Was passiert damit? Ziehen das die Ämter ein? 2)Und ganz wichtig,zahlen Ämter überhaupt Genossenschaftsanteile? 3)Bekommt man die Anteile nach Auszug wie eine Kaution wieder zurück?

Ich bin da etwas unwissend in der Sache,auch möchte ich normalerweise nicht unbedingt Mitglied einer Genossenschaft werden,aber Wohnungen zu finden ist als Sozialgeldbezieher nunmal extrem schwierig,wenn man sich nicht gerade mit einer heruntergekommenen schimmeligen Wohnung in irgendwelchen Sozialbunkern zufrieden geben möchte.

Wohnung, Kaution, Amt, ARGE, Genossenschaft, Sozialamt
Überbrückungsgeld rückwirkend?

Guten Tag,

aufgrund von psychischer Erkrankung bin ich seit einiger Zeit vom Amtsarzt des Jobcenters als "erwerbsunfähig" eingestuft, d.h. nur noch arbeitsfähig unter 3 Stunden am Tag. Bisher erhielt ich noch Hartz 4 vom Jobcenter. Nun wollten die mich aber abgeben an das Sozialamt. Dort habe ich auch zeitnah einen Antrag gestellt. Leider den Falschen, nämlich auf Grundsicherung. Nach ca. 2 Monaten (!) hat man mir mitgeteilt dass ich einen Antrag auf "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gem. §§ 27 SGB XII" stellen muss und welche Unterlagen dazu zudem noch benötigt werden.

Diesen Antrag werde ich natürlich jetzt ausfüllen und abschicken. Allerdings hat das Jobcenter mir nur noch für April den Lebensunterhalt gezahlt. Für Mai habe ich bereits kein Geld mehr bekommen mit der Begründung sie seien ja wegen meiner Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zuständig für mich.

Es ist also jetzt eine Lücke entstanden, d.h. mir fehlt das Geld für den Mai zwecks Lebensunterhalt, Miete etc...

Leider habe ich es versäumt jegliches Überbrückungsgeld zu beantragen. Ich wusste nicht dass es sowas gibt, man hat mich auch nicht darauf hingewiesen. Ich ging naiver Weise davon aus dass das Jobcenter solange zahlt bis das Sozialamt übernimmt, falls der Antrag denn überhaupt durch geht.

Meine Frage ist nun: Besteht denn eine Chance oder Möglichkeit rückwirkend das Geld für den Mai zu bekommen, als eine Art "rückwirkendes Überbrückungsgeld" oder "rückwirkende Vorkasse" durchs Sozialamt?

DANKE für eine Antwort.

ARGE, Erwerbsunfähigkeit, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Rentenantrag
Wurde rausgeschmissen mit 21, ohne Ausbildung Hauptschulabschluss

Hallo ich habe mir diesen Account extra erstellt, weil ich momentan nicht weiter weiß.

Ich wurde heute von meinen Eltern rausgeschmissen, da ich immer wieder streit mit meiner Mutter bekommen habe, in den letzten Wochen ging es sehr heftig zu mit beleidigungen und viel geschreie sodass mein Vater es auch nicht mehr ausgehalten hat.

Der streit mit meiner Mutter ist kein harmloser Streit, ich hatte selber angst vor mir das ich ihr was antun könnte (Gedanken waren schon da), weil ich sehr viel hass auf sie habe und einerseits bin ich froh nicht mehr dort zu sein weil das verhältniss total kaputt ist, auf der anderen seite weiß ich jetzt nicht mehr weiter.

Ich lebe jetzt auf der Straße genauer gesagt in einen Auto Smart den ich von meinen Großeltern damals bekommen habe, doch wo das verhältniss auch zerstört wurde durch den streit mit meiner Mutter. Ich habe noch 45 Euro und eine tankfüllung für 300 km drin, ein Smartphone und meine Sachen die ich jetzt trage. Ich habe keine möglichkeit irgendwo bei freunden ect. unter zu kommen also heißt es für mich im Auto erstmal schlafen.

Da ich keine Ausbildung habe und keinen Job kann ich mir keine Wohnung leisten, ich habe sehr wohl Bewerbungen geschrieben die ich auch durch die Familienkasse beweisen kann, da ich immer Absagen für das Kindergeld dort hinschicken musste.

Ich weiß nicht ob ich überhaupt anspruch auf was habe, da ich keine 25 bin und wahrscheinlich noch bei meinen Eltern wohnen bleiben muss, aber dies ist keine möglichkeit mehr wie gesagt, es halt wirklich soweit wenn ich sie schon sehe bekomm ich richtige hass gefühle und gedanken die ich hier nicht schreiben will.

Ich bitte deshalb um eure hilfe was ich jetzt tun kann, wohin soll ich gehen, was soll ich sagen die ganze sache ist wirklich ernst.

Ich schreibe zu euch von einen Internetcafe, habe aber auch die möglichkeit durch mein Smartphone was noch halben akku und 13 euro guthaben hat diesen Beitrag zu verfolgen.

Ich bitte noch einmal mir zu helfen und nicht zu schreiben was ich falsch gemacht habe, es ist vieles falsch gelaufen das weiß ich auch, nur jetzt ist es so gekommen.

Rechte, Eltern, ARGE, Hartz IV, Jugendamt, Sozialhilfe, Straße, rausschmiss
Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.

Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?

Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)

Wohnung, ALG II, Amt, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, WG, Wohngeld, Wohngemeinschaft
Überbrückungszahlung vom Jobcenter

Hallo, ich habe einen Nebenjob seit dem 1.3. meinen Änderungsbescheid habe ich gestern erhalten. In dem haben die erst mal 400€ angerechnet, so weit erst mal ok. Alg 2 Leistungen würde ich gar nicht mehr mehr bekommen, nur noch mein Kindergeld und eben das vom Nebenjob, Miete wird auch nicht ganz gezahlt, da muss ich noch 40€ selber zu zahlen. So, aber mein Problem ist, ich bekomme mein erstes Gehalt erst ende April, also ende diesen Monats bekomme ich nichts, aber Jobcenter hat schon die Änderung vorgenommen. Ich war heute da gewesen beim Jobcenter, habe den das erklärt, habe auch meinen Antrag auf Überbrückungsgeld abgegeben und auch den Nachweis, dass das erste Gehalt erst ende April kommt. Da meinte doch der Typ vom JC es kann sein dass ich nichts kriege, ich solle doch wenn ich weniger als 3€ auf dem Konto habe ende des Monats zum JC gehen weil ich Mittellos bin. Hallo, das ist doch jetzt schon bereits klar dass ich auf jedenfall Mittellos sein werde weil ich kein Geld bekomme. Dann meinte er, ich soll zum Vermieter gehen und mit ihm reden dass er nicht die ganze Miete bekommen wird. Ja soweit kommt es noch oder was. Wie kann es ein dass man immer nur Nachteile hat wenn man was tut?? Bin ich denn im den Fall berechtigt dass mir das JC ende des Monats ganz normal weiter zahlt wie bisher ( also Überbrückungsgeld ) ?

Nebenjob, ALG II, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

Anwalt, Arbeitsamt, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Klage, Sozialgericht, Rückforderung
Dard ich als Aufstocker in eine etwas teurere Wohnung umziehen?

Hallo, ich wohne in einer sehr kleinen 1 raum wohnung .ich habe keinen flur sprich öffnet man die wohnungstür ist man sofort im "zimmer" drinnen, küche und sogar das bad sind quasi im selben raum - nur durch eine schrankartige holztür getrennt. keller habe ich auch keinen, kann quasi nix lagern - hier drin bei mir ist kaum platz ich ersticke schon sozusagen fast an meinen krempel. ich bezahle für diese wohnung 260€ warm. für die umstände gerade noch so verkraftbar (einzige positive - zentrale lage) nun aber werden ab nächsten monat die nebenkosten erhöht (295€ warmiete) und möchte ausziehen, das ist mir zu viel dafür das man schon quasi "in einer wand" wohnt. problem ist nur das ich hartz iv aufstocker bin, da ich in einem FÖJ (freiem ökologischem jahr) bin und nur 345€ "verdiene" (taschengeld). die wohnung die ich jetzt habe ist schon so quasi das günstigste, auf den immobilien portalen findet man kaum eine wohnung die günstiger ist als meine jetzige. akzeptable 1-raumwohnung (ja manchmal sogar 2-raum wohnungen) finde ich meistens warm ab 310€ und aufwärts. darf ich denn nun auch in eine zB 310€ wohnung ziehen oder wird mich die arge zwingen in eine günstigere wohnung zu ziehen (was ja leider irgendwie nicht möglich ist da meine schon so das günstigste ist). ich habe echt keine lust für 295€ weiterhin in ein und dem selben raum zu leben, schlafen, essen und zu kacken.

ich danke für ernste antworten

Umzug, Immobilien, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Ist es rechtens, wenn bei ausgeübten 450€ Job das Gehalt erst am Ende des Folgemonats gezahlt wird?

Ich habe im November eine Stelle als 450 € Kraft angefangen. Laut Vertrag erfolgt eine Auszahlung im Folgemonat, leider ohne genaue Angabe zum Zeitpunkt zur Auszahlung. Üblicherweise habe ich angenommen, dass die Auszahlung zum Anfang bzw. gegen Mitte des Folgemonats erfolgt.

Nun hat mir die Firma - nur mündlich - bestätigt, dass eine Auszahlung immer zwar im Folgemonat stattfindet, jedoch erst gegen Ende des Monats erfolgt. Es kann unter Umständen sogar passieren, dass erst im darauf folgenden Monat ausgezahlt werden kann.

Nach eigener Recherche, durch Unterhaltungen mit Mitarbeitern mit ähnlichen Kostellationen, erzählte man mir, dass eine Auszahlung für die 450er in diesem Betrieb stets am Monatsende des darauf folgenden Monats stattfinde.

Da ich im November angefangen habe, die vollen 7 Tage/Monat lt. Vertrag gearbeitet habe, werde ich voraussichtlich jedoch erst Ende Januar für November bezahlt. Für tatsächlich geleistete Stunden im Dezember werde ich dann vorraussichtlich Ende Februar bezahlt usw. usw.

Selbstverständlich habe ich diesen Job bei dem Jobcenter angegeben und diese haben mir bereits die Mittel gekürzt. Nach Aussage der hiesigen Mitarbeiter des Jobcenters benötige man eine schriftliche Stellungnahme der Firma in Punkto Auszahlung, doch diese weigert sich mir eine solche auszustellen.

Was soll ich tun?

Arbeitsrecht, ARGE, Jobcenter
Ausziehen mit 18 wegen Stress mit Eltern

Hallo zusammen,

ich werde demnächst 18 und wohne in einer Kleinstadt, gehe die nächsten 2 Jahre noch zur Schule und werde danach zum Studium in eine andere Stadt ziehen, einerseits weil ich will und andererseits weil es in meiner Stadt keine Universitäten gibt. Bei mir zu Hause geht es drunter und drüber. Meine Eltern haben sich vor über einem Jahr getrennt, nach 9 Monaten zog mein Vater wieder ein und seitdem tun hier alle auf heile Welt. Nach ewigen Streits reden mein Vater und ich schon seit Wochen/Monaten nicht mehr miteinander und mit meiner Mutter klappt es langsam auch nicht mehr. Nun möchte ich mich gerne informieren, ob ich mit 18 ohne Einkommen von zu Hause ausziehen kann. Meine Eltern werden mir dies finanziell nicht ermöglichen und sie sind auch dagegen. Das Problem ist, dass ich mich nicht wirklich in der ARGE informieren kann, weil meine Mutter dort arbeitet und selbst ihre Mitarbeiter quatschen würden, sie ist Teamleiterin. Meine Eltern haben beide ein sehr gutes Einkommen, mein Vater ist Beamter, deswegen werde ich vom Staat wohl keine oder wenig Unterstützung bekommen, richtig? Meine Eltern haben Freunde vom Jugendamt, das macht es auch nicht wirklich leicht. Ich will hier nicht mehr Unruhe verbreiten als es eh schon gibt. Ich möchte wirklich ausziehen, ich kann das hier zu Hause nicht mehr. Ich fühle mich unwohl, komme nicht mehr gern nach Hause, es wird nichts zusammen unternommen, nicht zusammen gegessen, nicht mehr geredet. Ich möchte auch keine Hinweise wie "redet mal miteinander" oder "macht eine Therapie" etc. Ich möchte einfach nur wissen, ob sich jemand mit meinem Problem auskennt und welche rechtlichen Möglichkeiten ich da habe, besonders bei den finanziellen Mitteln.

Bitte helft mir und gebt auch wirklich nur Hinweise wie ich mich rechtlich finanziell absichern kann und welche Möglichkeiten/ Chancen ich habe. Eine Versöhnung ist hier nicht mehr möglich.

Finanzen, Geld, Jugendliche, Eltern, ARGE, Auszug, Jugendamt, Streit, volljährigkeit
Kann ich aus bestimmten Gründen den angesetzten Amtsarzt beim Arbeitsamt ablehnen?

Hallo

ich habe eine Angststörung und depressionen. Ich traue mich oft kaum raus auch und bin deshalb in Behandlung.

Jetzt muss ich zum ärztlichen Dienst der arge, dort soll (nicht zum erstenmal) meine Arbeitsfähigkeit untersucht werden. Leider muss ich zu einem bestimmten arzt den ich von früher her kenne. Jetzt könnt ihr denken, dass sei kein Wunschkonzert...klar aber Ich habe Angst vor diesem Arzt weil er mal bei einer früheren Untersuchung dumme bemerkungen über mich gemacht hat. Ich bin transsexuell und er hat sich darüber lustig gemacht als ich ihm das gesagt habe (sehe weiblich aus). Will gar nicht ins Detail gehen dabei... Er wollte auch einen Drogentest von mir. Ich weiß auch, was er an negativem beim letzten mal in seinen Bericht geschrieben hat über mich. Er denkt ich simuliere nur und hat mich als faul hingestellt.

Jetzt muss ich wieder zu diesem arzt. Ich sehe mich aber nicht in der Lage mich von diesem Arzt untersuchen zu lassen. Ich habe totale Angst vor diesem Termin und ich werde auch keinen Drogentest mehr machen. Ich habe angst das er mich anfasst usw. ich weiß das liest sich für manche zum lachen vielleicht aber für mich ist das mehr als unangenehm.

Macht es sinn, wenn ich auf der Rückseite meines Schreibens, dass ich dorthin muss das, was ich eben geschriebenhabe bei "sonstiger Grund" als Begründung angebe und um eine andere Ärztin bitte ? Oder sollte ich mich auf keinen Fall quer stellen und es über mich "ergehen lassen" ?

Arbeitsamt, ARGE, Jobcenter, Transsexualität, Amtsarzt

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