Verjährungsfrist im widerspruchsverfahren?
hallo alle zusammen meine frage: das Jobcenter forderte zu beginn des Jahres 2011 Leistungen zurück. Darauf legte ich Widerspruch ein.
Nun (im Juni 2014) erhielt ich Antwort auf den Widerspruch. Kann das Jobcenter die Leistungen noch immer zurück fordern oder ist das aufgrund einer Verjährungsfrist nicht mehr rechtmäßig?
--> Verjährung 3 Jahre ab Einlegen des Widerspruches (also verjährt im Januar 2014)??? oder
--> Verjährung 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem Widerspruch eingelegt wurde (also verjährt Ende 2014)???
oder
--> keine Verjährung???
kennt jemand entsprechende §§?