Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen Zählt arge

3 Antworten

Du hast erst Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Du mindestens zwölf Monate am Stück gearbeitet hast. Wenn Du deine Ausbildung selbst abgebrochen hast, kann es außerdem sein, dass Dir eine dreimonatige Sperre droht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Dich ein Verschulden am Verlust der Lehrstelle trifft. Also zieh die Ausbildung durch, denn arbeiten muss man überall.

Du kannst deine Ausbildung natürlich jederzeit abbrechen. Wenn du allerdings anschließend Leistungen vom Amt haben willst, solltest du schon fachärztliche Gutachten herbeischaffen, die belegen, dass du aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht weiter fortführen kannst. Das sollte dir aber schon klar sein. Ist es denn so, oder hast du einfach nur keine Lust mehr, eine blöde Bäcker-Ausbildung zu machen und stattdessen lieber Playsi zocken willst?

Wenn du die Gründe NACHWEISEN kannst - durch ärztliches Attest - sollte das Jobcenter keine Probleme machen.