Eigene Wohnung mit 17 und Kind?.
Hallo zusammen ,
Ich bin 17 Jahre alt und habe einen 6 Monate alten Sohn. In der Schwangerschaft habe ich es geschafft meine mittlere Reife zu machen aber aber momentan noch keine ausbildungsstelle. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter und muss sagen ich lebe mit dem Kind auf engstem Raum und da ich 3 kleinere Geschwister habe ist das mit der Ruhe auch so ein Ding ... Könnte ich mir eine eigene Wohnung nehmen ? Natürlich habe ich nicht vor dem Staat auf der Tasche zu liegen und würde auch so schnell wie möglich eine ausbildungsstelle anstreben aber wäre es möglich das es solange Hilfe gibt von der arge etc. Solange bis man sein eigenes Geld verdient um sich eine eigene Wohnung zu nehmen ?
Vielen lieben Dank im Vorraus !
5 Antworten
Bist du eine U25, dann kannst du leider nix vom Staat beantragen. Du kannst es versuchen, aber die vom Amt überprüfen, dann ob es nicht zumutbar und im Rahmen deiner Eltern möglich wäre zuhause zu leben, oder dass deine Eltern dich unterstützen.
Überhaupt muss ich sagen, dass du in einer blöden Lage bist. Gerade Schule beendet, schon Mutter und keine Ausbildungsstelle. Was macht denn der Vater deines Kindes Kannst du mit dem nicht zusammenziehen? ich hoffe mal, das Kind war eine gewollte Zeugung (wobei, wenn der kleine jetzt 6 Monate alt ist, kam er Ende März / Anfang April 2013 zur Welt, was bedeutet, dass er im Sommer 2012 gezeugt wurde - also keine typische "Faschingszeugung"^^).
Du kannst es beim Jobcenter oder Arbeitsamt mal versuchen, aber die werden dir sicherlich mit der "U25"-Begründung kommen und das genauestens prüfen. Und alleine leben mit Kind und dann noch für die Berufsschule lernen, das wird verdammt anstrengend. Da wäre es für dich echt von Vorteil, wenn du solange du in der Lehre bist, daheim bei deiner Mutter bleibst.
U 25 zählt bei ihr nicht mehr. Sie hat ein Kind und stellt dadurch eine eigene BG dar. Sie darf ausziehen ;)
Da du ein eigenes Kind hast darfst du ausziehen. Ihr bildet eine eigene kleine Bedarfsgemeinschaft. Die Wohnung muss aber angemessen sein und genehmigt werden. Du darfst Zuhause bleiben bis dein Kind drei ist denn vorher darf das Amt dich gar nicht vermitteln.
Der Vater des Kindes ist Unterhaltspflichtig und MUSS zahlen. Sowohl für dein Kind als auch für dich.
Da DU unter 17 bist, wird ohne Stellungsnahme des Jugendamtes nichts gehen, d.h. das Jobcenter wird dir in dieser Situation keine eigene Wohnung ohne offizielle Rücksprache genehmigen.
Dein Kind ändert nichts daran, dass auch DU noch minderjährig bist.
deine mutter muss dich finanzieren, bis du deine erste ausbildung gemeistert hast bzw. du 25 bist....................und der kindsvater muss dich auch finanziell unterstützen. ich gehe davon aus, du bist gewollt schwanger geworden und dir war klar, was eine schwangerschaft mit 17 ohne ausbildung für dich bedeutet?
du hast das doch schonmal vor 5 monaten gefragt? http://www.gutefrage.net/frage/mit-17-jahren-mutter-und-eigene-wohnung-
Mach dir ein Termin beim Jugendamt,die können dir alle deine Fragen am allerbesten beantworten...