Entrümpelung, wer zahlt?

1 Antwort

Im Todesfall zahlen das die Rechtsnachfolger, d.h. also die Erben.

In der gesetzlichen Erbfolge gehören Geschwister zu den Erben. Die können das Erbe natürlich ausschlagen, dann bekommne sie nichts, haben aber auch keine Verpflichtungen. Am Ende erbt dann der Staat. Der haftet für die Schulden des Verstorbenen aber nur bis zur Höhe des verwertbaren Vermögens.

Wenn da kein Vermögen ist, dann ist auch der Staat nicht verpflichtet, Schulden zu begleichen bzw. Verpflichtungen zu erfüllen. Anders als andere Erben kann der Staat kein Minus machen.

D.h. der Vermieter muss selbst für die Entrümpelung sorgen und bleibt auf den Kosten, die über eine eventuell hinterlegte Kaution hinausgehen, sitzen.

Wenn der Mieter lebend auszieht, ist er verpflichtet, die Wohnung sauber zu hinterlassen. Tut er das nicht, wird der Vermieter die Wohnung in Ordnung bringen, die Kosten von der Kaution abziehen, und wenn die nicht reicht, dem Ex-Mieter in Rechnung stellen. Wenn da aber nichts zu holen ist, geht der Vermieter de facto leer aus.