Arge will Daten des Kindsvater haben wegen Unterhalt - zulässig?

Hallo,

folgender Fall:

Frau hat im März ein Kind zur Welt gebracht. Nach/Im Mutterschutz wurden Anträge für Arbeitslosengeld und Elterngeld bereits gestellt. Die Elterngeldstelle kommt mit den Gehaltsabrechnungen nicht klar und fordert neue (vom Steuerberater überarbeitete Daten) an. Somit verzögert sich die Ausstellung des Elterngeldbescheides. Kindsvater (getrennt lebend) verdient nur knapp 1000€ netto. Versucht aber monatlich wenigstens 150 € bar zu zahlen was bisher gut klappte (Vereinbarung der Eltern). Die Arge weiß davon, weigert sich aber den Arbeitslosengeldantrag zu bearbeiten, ohne die Daten des Kindsvaters (wenn die Arge klagt, wird der Unterhalt weniger - siehe Selbstbehalt - und es gibt nur zusätzlichen Papierkram und Ärger). Außerdem würde als Berechnungsgrundlage der Elterngeldbescheid fehlen! Frau lebt im Augenblick von 184 € Kindergeld und den 150 € Unterhalt den der Vater zahlt (sucht gerade neuen Job um mehr für seine Kind tun zu können).

Darf die Arge die Bearbeitung des Antrages verweigern, wenn die Mutter die Daten des Vaters nicht angeben will, da die beiden sich geeinigt haben?? Die Arge weiß über die monatlichen Zahlungen Bescheid!!

Wäre schön, wenn ihr mir ein paar Paragraphen um die Ohren schmeißen könntet. Danke Euch jetzt schon mal. P.S.: Geht nicht um mich, nur falls diese Frage aufkommen sollte.

Unterhalt, ARGE, Elterngeld
Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?

Hallo zusammen,

erst neulich habe ich eine Frage gestellt, inwieweit ich von der Arge (Jobcenter) noch unterstützt werde, wenn ich einen Job mit 20-Stunden-Woche annehme. Dort wurde mir sehr gut geholfen und ich hoffe, dass das auch diesmal klappt. :-)

Abgesehen von dem neuen Job, den ich antreten werde, beziehe ich nun schon etwa 1 Jahr Leistungen der Arge. Es hat damals keinen Mietvertrag gegeben, bzw. gibt es ihn heute immer noch nicht, es wurde alles mündlich vereinbart (und sowieso tritt ja rechtlich der Standardmietvertrag in Kraft). Daher brauchte ich damals keinen von Vermeiter ausgefüllten Wisch bei der Arge einreichen. Meine Leistungen wurden immer tadellos bewilligt, es gab nie Probleme.

Auch jetzt sind meine Leistungen bis zum 31.08. bewillgt, doch heute bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:

  • beigefügte Mietbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter

Weiter heißt es im Text: "Bitte reichen Sie diese Unterlagen [...] bis 12.06.2011 ein. [...] Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass sie keine Leistungen erhalten."

Für mich sieht dieser Brief wie ein Standardbrief aus. Klar bekommt man keine Leistungen, wenn man einen Antrag stellt und dann Unterlagen fehlen. Aber wie ist es jetzt bei mir? Ich bekomme ja schon Leistungen, die bis zum 31.08. bewilligt sind. Und ich werde natürlich auch diesen Mietvertragswisch dort rechtzeitig abgeben. Aber heißt das jetzt, dass meine Leistungen vorübergehend gestoppt sind und ich Ende diesen Monats keine Zahlung erhalte?

ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Warten auf Rückruf von Sachbearbeiterin ARGE!

Hallo an alle! So langsam bin ich verägert. Ich habe jetzt schon versucht, seit über 1 Woche meine Sachbearbeiterin zu erreichen. Man kommt ja leider nunmehr noch über die Telefonzentrale dran und dort hängt man teilweise ewig in der Warteschleife (wie gut das ich Flat habe), denn 10 min warten dort ist gar nix.  Sie hatte zwar letzte Woche versucht mich anzurufen, das war am Vormittag, nun hocke ich ja auch nicht 48 Stunden wegen eines Rückrufes zuhause herum. Auißerdem hab ich bei sowas IMMER mein Handy dabei. Darauf hat sie nicht angerufen, obwohl ich extra Bescheid gesagt habe. Gestern morgen hat sie es sage und schreibe um 07:45 Uhr versucht. Da war ich zwar schon auf, aber unglücklicherweise grad mal wohin und im Bad. Da hatte ich mein Telefon im Schlafzimmer liegen, weil ich grad aufgestanden war. Da es um was wichtiges geht, was ich geklärt haben möchte, ist diese Person einfach nur schwer erreichbar. Das hatte ich mit meinen anderen Sachbearbeitern nie gehabt. Immer nur mit der. Wielange muss ich das dulden, bis man die endlich mal erreicht oder bis die endlich mal zurück ruft? Ich darf jetzt wohl wieder bis morgen warten, aber bis jetzt hat sich noch nix getan und einkaufen wollte ich a uch noch gleich, aber nehme mein Handy mit. Und nachmittags muss ich zur Ärztin. Da hab ich schon gesagt, da sich nicht erreichbar bin, weil man in Praxen sein Handy auch aus hat.

ARGE, Rückruf
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
Verdacht auf eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo

Meine neue Freundin hat Ärger mit der Arge da sie durch eine alte Bekannte anonym bei der Arge der eheähnlichen Gemeinschaft bezichtigt wurde (Kopie der E-Mail wurde ihr vorgelesen) Die Arge hat dann eine Hausdurchsuchung gemacht und einige Fotos der Wohnung gemacht. Ich habe einige Sachen bei Ihr wenn ich mal bei ihr schlafe (Wechselwäsche, Zahnbürste, Rasierer,2 Paar Schuhe aber das wars auch schon) und wohne selber im Hause meines Vaters. Das ganze war Anfang Dezember und seitdem hat sie nichts mehr schriftlich gehört. Telefonisch wurde ihr jetzt mitgeteilt das sie ab Februar keine Leistungen mehr bekomme da´die Arge erst entsprechende Nachweise benötige, also mal eben fast 2 Monate später. Sie hat dann drum gebeten dies auch schriftlich haben zu wollen, angeblich wird das heute auch geschehen, bzw schriftlich zugesendet. Ist das nicht alles ein wenig spät, wie soll sie das denn jetzt binnen einer Woche klären bevor die Miete für Februar und ihre Leistungen rausgehen (Weiterbewilligungsantrag wurde heute zum dritten (!) Mal dort abgegeben. Sind die berechtigt ohne das ich selber was schriftlich habe auch meine Kontoauszüge über meine Freundin anzufordern?

Sie hat seit nem Jahr eine Kontopfändung, allerdings habe ich ausser Strom keinerlei Überweisungen für sie getätigt - sowas wird doch wohl kein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft sein.

Leistung, Recht, ARGE
18/Schülerin/Probleme Zuhause/Eigene Wohnung

Hallo erstmal; Ich bin ab dem 22. 18, habe Probleme zuhause, wohne allein mit meinem Vater, mit dem ich mich ständig in die Haare kriege, so sehr, dass ich mittlerweile eigentlich ein Psychisches Wrack bin. Und er auch. Nun möchte er und ich auch, dass ich ausziehe - Am besten in eine eigene Wohnung, da ich einfach kein WG-Mensch bin. Dort wird gepöbelt, geklaut, sich nicht an Regeln gehalten, Süßigkeiten weggefressen, die man sich von seinem Geld gekauft hat, der Haushaltsplan wird nicht eingehalten, usw.( Ich war schon mal in einem Heim für ,,schwer erziehbare Kinder'', weil wir solche Probleme hatten. Aber da kann er mich nun nicht mehr hinschicken, da ich volljährig bin. ) Ich war schon beim Jugendamt, die haben mich jetzt losgeschickt zum Arbeitsamt, weil ich mir einen Antrag für eine eigene Wohnung holen soll. Wenn der bearbeitet ist, melden die sich wiederum beim Jugendamt. usw. usw.

  • Meine Frage ist jetzt: Kann ich den Antrag nicht im Internet finden? Habe schon geguckt, weiß aber nicht, welchen ich brauche... Arbeitslosengeld (2)? Kinderzuschlag? Oder welchen? Ich habe keine Ahnung...
  • Außerdem: Kann ich nicht einfach alles über das Internet (Mail) beantragen? Das ginge glaube ich schneller...

Danke schonmal im Vorraus ;-)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, ARGE, eigene Wohnung, Kindergeld, kinderzuschlag

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