was zahlt die grundsicherung für ein möbliertes zimmer

5 Antworten

Es gibt regional sehr unterschiedliche Mietobergrenzen. Das muss wirkliche regional auf dem Amt erkundet werden, wass für die Region gilt. Auf jeden Fall sollte der reine Mietpreis in angemessenem Verhältnis zur Hauptmiete stehen, das könnte ggf. überprüft werden. Es geht also nicht, dass Du 400 € Mite zahlst, und einen Untermietvertrag mit 380 € abschließt.

Ein Zuschlag für Möblierung und ggf. Energiekosten ist aber legitim. Dennoch würde ich einen Untermietvertrg empfehlen, in dem eine pauschale Untermiete all inclusive vereinbart wird und nicht anfangen, die einzelnen Posten getrennt auflisten.

wenn du frech bist setzt du den zulässigen höchstwert der miete an, mit untermietvertrag versteht sich.

normaler weise rechnet die arge aber die anteilmäßigen m² , die vermietet werden im zusammenhang mit der gesamtmiete.

vergiss aber nicht die mieteinnahmen nächstes jahr bei der steuererklärung als einahmen vermietung verpachtung anzugeben.

Bis zu 50qm werden vom Amt für eine Einzelperson bezahlt. Dabei müssen die Kosten der Wohnung angemessen sein. Das Amt orientiert sich auch am Mietspiegel, der für eure Region gültig ist.

Da das überall unterschiedlich ist, werdet ihr wohl das zuständige jobcenter fragen müssen.