Betrug, Fälschung, Kontoauszüge, ARGE

7 Antworten

Auf Grund des nachweisbaren Vorsatzes - wie dämlich muss man sein - und der kriminellen Energie, die er zur Fälschung aufgwandt hat, wird er afst sicher nicht mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren davon kommen, sondern sich auf ein Strafverfahren freuen dürfen.
Da der Schaden - etwa 120 EUR, wenn kein weiteres Erwerbseinkommen vorlag - allerdings pillepalle war, dürfte die Strafe nicht sehr hoch ausfallen; also nix mit Knast oder zahlen bis zum Sankt Nimmerleinstag .... ;)

er wird wohl auf jeden fall die sozialleistungen teilweise zurückzahlen müssen.

das andere ist mehr als "kinderkacke" einzustufen, aber immerhin verboten. kommt dann auf den richter an.

sozialbetrug ist nicht gerne gesehen.

tritt ihn von mir in den hintern! danke!

Wie bitte, hat er einen Kontoauszug gefälscht? Mit Radiergummi und Bleistift? Das ganze nennt sich Leistungserschleichung und ist nichts anderes als Betrug. Wenn dann noch eine Urkundenfälschung dazu kommt, kann es teuer werden. Wenn er eine Geldstrafe bekommt, und nicht zahlen kann, geht er in den Knast. Für je 10 € ein Tag Knast.

ne saftige geldstrafe wegen betrug und rückzahlung der leistung

veraeva12  04.12.2010, 23:32

quark, wo nichts ist, kann man nichts holen...