Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Kredit gefälscht! Es tut mir "echt" leid! HILFE!

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafe wirst du wohl bekommen, aber wegen sowas stecken die doch keinen in den Knast, Geldstrafe und etwas Bewährung schätz ich...

Nun, offensichtlich brauchst du Hilfe, das sagst du selber. Also schau auf den entsprechenden Ämtern, dass sie dir Hilfe geben! Frag deine Familie/Freunde, sie sollen dir (nicht mit Geld, aber Unterstützung, Anfeuern, Tipps) helfen. Zum Glücklich sein, brauchst du nicht Geld, sondern deine Leute, die zu dir stehen.

nagulian 
Fragesteller
 20.10.2014, 17:33

Danke sehr, deine Antwort ist sehr lieb und aufbauend!

Hoffe ich muss nicht ins Gefängniss!!!!

Freiheitsstrafe oder Geldbuße. Nachdem hier die Geldbuße aufgrund des Mangels an Vermögenswerten (ALG2-Bezug) vermutlich ausscheidet, bleibt nur zu hoffen, dass die Freiheitsstrafe als Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt wird.

jurafragen  20.10.2014, 22:24

Eine Geldbuße ganz bestimmt nicht, sondern eine Geldstrafe. Und die scheidet auch nicht aus.

FordPrefect  21.10.2014, 08:23
@jurafragen

Ja, Geldstrafe ist korrekt, Danke. Aber warum sie bei ALG2-Bezug nicht ausscheiden soll, erschließt sich mir jetzt nicht. Wenn der Beschuldigte die Tagessätze nicht aufbringen kann, kommt doch nur die Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht, oder habe ich das falsch in Erinnerung?

Da hilft jetzt alles nichts - alles zugeben und die Situation erklären und Reue zeigen. Mit sehr viel Glück gibt es eine Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das wäre die kostengünstigste Variante. Unter Umständen gibt es auch Sozialstunden.

Ich fürchte leider, dass du um eine Gefängnisstrafe nicht rumkommst. Geldstrafe wird nicht beizutreiben sein. Ich drücke dir die Daumen das du eine Strafe bekommst, die zur Bewährung auszusetzen ist und du aus deinem Fehler gelernt hast.

Also ins Gefängnis kommst du nicht und da kein Schaden entstanden ist, ist auch die Strafe ziemlich gering, aber dennoch hast du Dokumentenfälschung begangen, ich schätz mal so von 150- 2000 Euro Geldstrafe erwarten dich, Aber wieso hast du so nen schei+ gemacht, es gibt genug private Kreditgeber, die auch ohne(materieller) Sicherheit, Kredite vergeben. Niedrige Laufzeit und hohe zinsen sind zu erwarten

Stonedman  20.10.2014, 17:09

Falls du noch wen suchst kann ich dir vll sogar einen in Österreich vermitteln

augsburgchris  20.10.2014, 17:09

Bei Betrug wird der Versuch genauso bestraft wie die vollendete Tat.

Stonedman  20.10.2014, 17:14
@augsburgchris

Nein wird es nicht, da bei erfolgreichem Betrug ein Schaden für eine Partei entsteht, für den die andere(Betrüger) im Rahmen des Urteils Schadenersatz leisten muss. In dem fall wäre das die Tilgung des Kredits+ Zinsen für die gesammte Laufzeit+ Verwaltungskosten+ Zeitkosten und Gerichtskosten der Bank. Dazu kommt die eigendliche Strafe wegen des Betrugs

augsburgchris  20.10.2014, 17:16
@Stonedman

Was hast denn das zivilrechtliche mit dem strafrechtlichen zu tun? Deine behauptung war Kein Schaden, geringe Strafe.

hast du 263 Absatz 2 vergessen?

Stonedman  20.10.2014, 17:25
@augsburgchris

Ja wie du schon sagst gibt es zivilrechtlich eine geringer Strafzahlung, ich bin davon ausgegangen, dass die Fälschung so schlecht war, dass es zu gar keinem strafrechtlichen Prozess kommt, weils der Bank bereits bei der 1. Überprüfung aufgefallen ist. Ich weis ich hätts besser formulieren sollen, aber ich gehe nur vom zivilrechtlichen aus, den Teil mit Dokumentenfäschung dann igrorieren, dass nur ne Beifügung.

Stonedman  20.10.2014, 17:27
@Stonedman

Ich hab grad kein Buch da, was steht 263 Absatz 2 und Deutsches, Österreichisches oder Schweizer SGB?

jurafragen  20.10.2014, 22:26
@Stonedman

Zivilrechtlich ist hier keine Forderung zu erwarten. Von wem auch?

augsburgchris  21.10.2014, 13:13
@Stonedman

Es gibt keine zivilrechtliche Strafe.

Da kein Schaden entstanden ist wird es auch kein zivilrechtliches Verfahren geben können. Das einzige was bleibt ist das Strafrecht wobei hier 263 StGB oder 265b StGB (aus Deutschland) greifen.

Stonedman  21.10.2014, 16:25
@augsburgchris

Doch es entsteht ein Zeitschaden für die Bank und wer soll für den Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Anwaltskosten der bankaufkommen?