Definition: Vermittlungshemmnis

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In derGesetzesbegründung werden als mögliche Vermittlungshemmnisse beispielhaft genannt: Lebensalter, Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikation, Sucht, gesundheitliche Einschränkungen, Überschuldung

Schwer in die Arbeitswelt einzugliedern und aus dem Bezug von Alg2 zu lösen

Erschwernisse, die in der Person des Arbeitslosen liegen, die eine "normale" Vermittlung hemmen.

Ich verstehe darunter z. B. eine Schwangerschaft, oder eine Behinderung

wauntun 
Fragesteller
 15.12.2010, 19:05

Aha! Das Wort klingt nämlich so, als ob die Person gehemmt/verschüchtert ist, um sich vermitteln zu lassen.

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