Verteilerschlüssel geändert und Hausgeldabrechnung laut TE und Beschluss falsch?

Hallo zusammen,

die Hausverwaltung welche unsere ETG verwaltet hatte wurde letztes Jahr verkauft. Die erste Abrechnung der Neuen Verwaltung welche wir nun erhalten haben stimmt nicht mit der Abrechnung der Vorjahre überein. Eine ETV hat wegen Corona bisher nicht stattgefunden.

Aussage Hausverwaltung: Die Verteilerschlüssel wurden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und der Teilungserklärung geändert. 

Teilungserklärungen zu lesen und auszulegen ist ja bekanntlich nicht immer einfach. Deshalb habe ich mal den gesamten Wortlaut hier eingestellt.

Folgende Punkte sind mir besonders wichtig:

  1. Seit 1999 wurde in der Heizkostenabrechnung Kaltwasser für Warmwasser abgerechnet.

Dies wurde jetzt geändert und das gesamte Kaltwasser und Abwasser werden nach qm-Wohnfläche (lt. TE qm-Wfl. i.O.) umgelegt. Laut Aussage der HV ist dies rechtens, da in den Wohnungen keine Kaltwasserzähler eingebaut sind.

In der TE von 1972 steht folgender Passus:

durch Mehrheitsbeschluss kann der Umlageschlüssel für A (ist u.a. Wasser und Abwasser) geändert werden.

B (ist Umlage für Warmwasser)

im Jahr 1999 gab es einen Beschluss, welcher mehrheitlich genehmigt wurde.

Die ETG beschließt, dass rückwirkend ab 1.1.1999 der verbrauchte Frisch- und Abwasseranteil im Rahmen der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nach cbm Verbrauch Warmwasser umgestellt wird, da bisher nur der Energiekostenanteil für die Erwärmung des Kaltwassers berücksichtigt wurde. Die Gesamtkosten für Wasser und Abwasser werden dementsprechend reduziert.

In der gesamten Anlage existieren in jeder Wohnung Warmwasserzähler.

2.Laut TE - evtl. Umlage für Hausmeister und Hausreinigung nach Einheiten.

Laut HM-Vertrag werden nicht nur Arbeiten in den Häusern, sondern auch Arbeiten in der dazu gehörigen TG ausgeführt. Außerdem noch Reparaturarbeiten.

Bisher wurde von den Gesamtkosten ein gewisser Anteil der nicht umlagefähigen Kosten abgezogen. Danach wurden 2,45% der Gesamtkosten für die Umlage auf die Stellplätze der TG und Garagen angesetzt. (49 Stellplätze) Die Restsumme wurde auf die 108 Einheiten verteilt.

In der jetzigen Abrechnung werden die Gesamtkosten auf alle MEA Anteile verteilt.

Wie würdert ihr die TE lesen? Was heißt Einheiten? Sind damit nur die Wohnungen gemeint oder auch Garagen und Tiefgaragen.

Ich bedanke mich schon mal über fachkundige Kommentare!

Lg Haesilein

Betriebskostenabrechnung
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