Kann ich private Reinigungskraft steuerlich absetzen?

Urlaub wie Sand am Meer - (Reinigung, Steuerrecht, ARGE)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Seestern271, bei deiner Frage geht es um zwei steuerliche Probleme für die private Reinigungskraft einmal um die Frage haushaltsnahe Dienstleistungen (außergewöhnliche Belastung) und zum anderen mal Aufwendungen zur Erhaltung der Ferienwohnung (Werbungskosten). Beide kannst du steuerlich geltend machen, wenn du sie als geringfügig Beschäftigte angestellt hast (Sozialabgabe deiner seits) nur sind die Abzüge unterschiedlich hoch.Bei der haushaltsnahen Dienstleistung (Eintrag im Mantelbogen Seite 3) kommt der § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zur Anwendung und du kannst nur bis zu einer Höhe von 12% der Aufwendungen, höchstens aber nur bis 2400,-- € jährlich geltend machen.Bei der Aufwendung zur Erhaltung der Ferienwohnung ist der § 9 Abs. 1 EStG zuständig. In diesem Fall kannst du alle Aufwendungen die du im Bezug der Reinigungskraft hast (auch die Sozialabgaben) zu 100% bei der Anlage Vermietung und Verpachtung geltendmachen.Nun kannst du aber nicht beide Sachen geltendmachen, du mußt dich entscheiden ob du die Werbungskosten oder die außergewöhnliche Belastung anwenden möchtest, in deinem Fall würde ich mich für die Werbungskosten entscheiden.

Was jetzt der Zuversienst bei ALG anbelangt, würde ich empfehlen sich direkt beim Arbeitsamt zu erkundigen. Bis vor Kurzem war es bei ALG I 20% des ALG-Geldes und bei ALG II die ersten 100,-- € ohne Abzug bei jeweils weiteren 100,-- € 20% Eigenbehalt das andere wird vom ALG II abgezogen (natürlich minus WK und SA) aber höchstens 160,-- € dazu Versienst.

Ohne Abzüge darf sie im Alg2 100 EUR verdienen; darüber wir prozentual angerechnet ( vgl. § 11b SGB II)

Zu eurer Eigenschaft als Arbeitgeber, die mit ihrer Anrechnung nichts zu tun hat, schau hier:

http://www.minijob-zentrale.de/nn10152/sid55ED0B147DAB4F64B59A7F0AC2B3DB23/nsc_true/DE/2AG/navNode.html?nnn=true

falls der rest auch abgesetzt werden darf dürte es kein problem geben reinigungskräfte auch v der steuer abzusetzten

ALG I oder ALG II?BEi letzterem max. 160 EUr

Bei Alg2 bis 160 € monatlich, aber nur wenn zumindest Quittungen vorliegen. Aber die ARGE´n können auch Zahlung per Überweisung verlangen.