Vertrauensarzt Jobcenter

4 Antworten

Der Mensch heißt in dem Fall nicht Vertrauensarzt, sondern Amtsarzt.

Drin Arzt wird ihm gar nichts erklären, solange Du ihn nicht von seiner Schweigepflicht entbindest. In wie weit man Dich dazu nötigen kann weiß ich nicht genau, auch gibt es da noch andere Kniffe die man beachten sollte in Sachen Schweigepflichtsentbindung wie z.B. das man da zwar für den Amtsarzt zustimmt, aber nicht für das Jobcenter. Bekommen tut das JC die Daten sowieso, weil es ein Haufen ist, aber es sieht halt wieder mal vor dem Richter hinterher dumm für die Herrschaften aus und sowas beeinflusst durchaus bei der Entscheidung.

Hierzu solltest Du Dich rechtzeitig mit ALO - Initiativen vor Ort unterhalten, sofern dort Leute sind, die die Amtsarztspielchen schon mehrfach durch haben, alternativ Fachanwalt für Sozialrecht, oder mal wenn vorhanden in einem Büro der Partei "Die Linke" vorbei schauen und dort um Hilfe bitten.

Der Artz beim Amt ist der Amtsartzt du must deinen artzt nicht von der schweigepflicht entbinden aber du kanst dir von deinem hausartzt ein atest geben lassen nur die untersuchung durch den amtsartzt darfst du nicht verhinder (es gibt auch außnahmen) Im allgemeinen sind das die selben standart untersuchung wie zb gegenstand drücken ins röhrchebhn pusten blutdruck messen . nur wen man lange krank ist versucht das amt so eine untersuchung . Du mußt deinen artzt nicht von der schweige pflicht entbinden selbst wen druck gemacht wird du weiß ja nicht ob der artzt der dich fürs jobcebnter untersucht zu anderen ergebnisse als dein artzt kommt ich persönlich habe leider schlechte erfahrung gemacht mit einer ärtztin die sich eibildete ein gefählichkeitsgutachten zu erstellen und mir nur erlauben wollte imj gartenbau zu arbeiten obwohl sie wuste das ich das aus gesundheitlichen gründen nicht darf (allergie nicht mehr behandelbar) Am heftiegsten war montags arbeitsunfähieg dinstag drauf bei der musterung t2 fast für alles tauglich. aber das muß ja nicht so laufen wen du deinen artzt entbindes wird die erkrankung in deiner akte stehen.

Wenn die Krankheit nicht einfach feststellbar ist, wird er schon den behandelden Arzt anfragen. Du kannst den Hausarzt nicht unter "verstärkte Schweigepflicht" stellen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht festgestellt wird, bist Du arbeitsfähig. Wenn Du nicht zur Maßnahme gehst, verlierst Du die Leistung des Amtes, logisch?.

Heliumballon123 
Fragesteller
 25.04.2014, 12:06

Ich bin ja wirklich krank. Nur möchte ich nicht, das die Diagnose jemand anderes erfährt, auch nicht der Verauensarzt. Wenn er es selber rausfindet, ok, aber sagen möchte ich nichts. Gibt es eine Rechtsgrundlage, das mein Arzt dem Vertrauensarzt den Befund mitteilen muss?

Turbomann  25.04.2014, 13:02
@Heliumballon123

@ Heliumballon123

Was ist denn dein Problem, dass kein anderer Arzt deine Krankheit erfahren soll?

Wenn du heute von jetzt auf nachher in eine Klinik musst (Unfall etc), dann holen die Ärzte auch bei deinem Hausarzt Auskünfte ein.

Außerdem haben auch die Ärzte der Arge (Med.Dienst) Schweigepflicht und wenn du länger krankgeschrieben bist, dann wirst du halt zur Untersuchung dorthin geschickt. Das geht anderen auch so.

Das ist auch ok, denn sonst könnte ja jeder behaupten, ich bin krank und kann nicht arbeiten. Falls du eine Krankheitsdiagnose hast, bei der du nicht arbeitsfähig sein solltest, dann hast du immerhin die Möglichkeit, weiterhin Geld zu bekommen. Dann wäre es dumm wenn du deinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbindest.

Ja, ist zu befürchten!