Anzeige wegen Falscher Verdächtigung ARGE/JobCenter

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass wir gemeinsam Wirtschaften würden, so ist dieser Tatbestand doch erfüllt, oder?

Nein.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens darf das Jobcenter sogar von einer BG - einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II i.V.. § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II ausgehen und ihr hättet das Nicht-Bestehen - also auch das getrennte Wirtschaften - zu belegen.
Unter einem Jahr, muss das Jobcenter den Beweis für eine BG erbringen, kann natürlich dennoch die Vermutung anstellen, ohne dass es strafbar wäre.

Das wird nicjhts bringen, das du sie anzeigst, sie haben das Recht dazu ihre Vermutungen anzustellen und du musst beweisen, das es so nicht ist.

Ihr muesst beide dem Jobcenter beweisen, durch Vorlage von Untermietvertraegen und Nebenkostenabrechnungen, das du nicht in einer Lebensgemeinschaft wohnst.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


der Tatbestand trifft überhaupt nicht zu --- oder hat das Jobcenter gegen Dich eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstattet???

alles andere vorher sind normale Ermittlungen, die in sozialrechtlichen Verfahren ganz normal sind, nämlich prüfen, ob und welche Ansprüche bestehen ... habt ihr keine Paarbeziehung, weiß es nach ....

wird festgestellt, dass Leistungen zu Unrecht beantragt oder bezogen wurden - wird der Leistungsträger (und dazu hat er das Recht) Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstatten

Anbei 
Fragesteller
 09.12.2013, 09:44

Zitat: "habt ihr keine Paarbeziehung, weiß es nach" Olaf Schubert hat zur Beweisführung für Aliens dazu aufgefordert, dass Bilder mit Aliens und Ufos zugesendet werden sollen. Weil diese Bilder ja aber auch gefälscht sein können, wollte er auch noch all die Fotos kontrollieren, auf welchen keine Aliens oder Ufos zu sehen sind.

Wie soll ich denn einen Beweis dafür erbringen, dass es keine Beziehung gibt? Das ist doch unmöglich. Deswegen gilt hierzulande ja auch die Unschuldsvermutung - eigentlich. Erst wenn die Schuld bewiesen ist, darf eine Person dafür verurteilt werden. Also eigenltich muss nicht ich beweisen, dass ich mit meiner Freundin zusammen bin, meine Mitbewohnerin aber eine andere Person ist, sondern das Amt müsste mir nachweisen, dass ich meine Freundin mit meiner Mitbewohnerin betrüge...

Das würde vermutlich zu deren Gunsten ausgehen weil das Jobcenter immerhin Geld zahlt und deswegen auch ein Recht hat die Empfänger zu prüfen oder zu verdächtigen, dass würde wohl jeder Richter auch so sehen

Anbei 
Fragesteller
 09.12.2013, 09:46

Willkür ist auf Vermutungen gebaut, für die es keine Beweise gibt. Das ist eigentlich nicht rechtens...

Spare es Dir, dass wäre auch gekommen wenn Du mit einem Kumpel zusammen gewohnt hättest, Jobcenter verzwangsschwulen auch schon mal um Geld zu sparen.