Anzeige wegen falscher Verdächtigung möglich?

6 Antworten

Strafgesetzbuch § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ja ist möglich.Du darfst niemanden verdächtigen und beschuldigen,wenn Du dafür keine Beweise hast.Wenn das öfters bei Euch in der Straße ist,hilft nur eine Bürgerwehr.Diese muss sich so positionieren,das diese die betreffenden Autos im Blick hat und sehr kurzfristig Zeugen herbeirufen kann.Die Person vorläufig festhalten ,Polizei rufen und übergeben.Ein Schild hier patroulliert die Bürgerwehr lässt die Polizei manchmal auch verstärkt Streife fahren.Viel Erfolg.Und mit der Anzeige,wenns Aussage gegen Aussage steht,viel Glück.Ansonsten gibts ne Geldstrafe.Vielleicht hat er ja keinen Strafantrag gestellt und die Polizei hat nicht drauf hingewiesen,das dieser zur Strafverfolgung notwendig ist.^^

Falsche Verdächtigung wäre es nur ,wenn du diesen Verdacht offiziellen Stellen gegenüber äußerst.Polizei etc .Allerdings kann er versuchen dich wegen Verleumdung o.ä zu belangen.

Nein! Das ist gar nichts.

"Falsche Verdächtigung" geht nur im Rahmen einer Strafanzeige oder einem einer Strafanzeige gleichgestellten Vorgang bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger.

"Üble Nachrede" oder "Verleumdung" kommen auch nicht in Frage, wenn dein Vortrag oben korrekt ist.

...und habe einen Nachbar gefragt ob er auch der Meinung war ob die Person das ist.

Du hast ihn nur nach seiner Meinung gefragt. Das ist keine falsche Behauptung einer Tatsache.

Hast du dabei durchblicken lassen, dass das auch deine Meinung ist? Egal, vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit.

Eher ist der petzende Nachbar strafrechtlich zu belangen, wenn er sagte, das du die Täterschaft des Nachbarn als Tatsache behauptet hättest.

Vermutlich wird gar nichts passieren, da dann Aussage gegen Aussage stehen würde.

übliche Nachrede

würde ich sagen ......

und verdächtigt ... weil er unfreundlich ist,  oder zu freundlich ???

und dann einen Verdacht ? ne Vermutung ... ein Hirngespinst

Liebeskeks 
Fragesteller
 06.04.2017, 17:40

Und inwieweit beantwortet deine Antwort die gestellte Frage ?

sagitarius01  06.04.2017, 17:48
@Liebeskeks

dass du nicht lesen kannst ... das ist ja jetzt weiß Gott nicht meine Sache

aber nochmals in Fettschrift

üble Nachrede

wie Onkel Schorsch schrieb § 186 BGB