Falsche Verdächtigung, Verleumdung

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da das Verfahren eingestellt wurde ist das der beste Beweis dafuer das er falsche Tatsachen behauptet hat. also dranbleiben und dich nicht von irgend nem Anwalt der Gegenseite zu ner aussergerichtlichen Einigung ueberreden lassen.

Beide Verfahren werden unabhängig voneinander behandelt. Eine Einstellung in Deinem Verfahren heißt ja nur, daß weder Deine Schuld noch Deine Unschuld festgestellt wurde. Das Gericht hat dazu schlicht keine entgültigen Feststellungen getroffen. Jetzt wird es darauf ankommen, ob die Staatsanwaltschaft die falsche Verdächtigung für Beweisbar hält. Wenn es keinen Freispruch in der Ursprungstat gab, ist dies in der Regel ziemlich schwierig. Weil ja nachgewiesen werden muß, daß eine Behauptung wider besseren Wissens und nicht nur wegen eines Irrtums erhoben wurde.

Davon kannst du ausgehen. Es würde auch schon ausreichen, wenn er in deinem Prozess falsch ausgesagt hat.

Das Verfahren gegen deinen "Falschverdächtiger" wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob Anklage erhoben wird.

§164 StGB besagt, daß flasche Verdächtigung strafbar ist. Der Ausgang deines Verfahrens bestätigt ja nur die falsche Verdächtigung.