Falsche Verdächtigung?
Folgendes Szenario:
Wenn ich Anzeige gegen jemanden erstatte, sagen wir wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellt dann in ihren Ermittlungen fest, dass es doch nur Verleumdung/ Beleidigung ist.
Mache ich mich dann wegen falscher Verdächtigung strafbar? Ich hatte jetzt nicht gerade die Absicht erst zu einem Anwalt zu gehen, damit der mir erklärt, was für eine Straftat überhaupt vorliegt, also kann ich es ja gar nicht genau wissen.
Ich freue mich über jede Antwort.
6 Antworten
Das wäre ja keine falsche Verdächtigung.
Bei einer Anzeige teilt man den Strafverfolgungsbehörden schlicht und einfach mit, dass man eine Handlung melden will, die man für strafbar hält. Fertig.
Die Polizei prüft den Sachverhalt und definiert auch einen Tatvorwurf. Ob dieser auch bestätigt wird, ergeben dann die Ermittlungen.
Nur wenn du bei deiner Anzeige anderen wissentlich falsche Taten/Aussagen unterjubelst, sorgst du für falsche Verdächtigung.
Gruß S.
Die Polizei wird den Sachverhalt aufnehmen und eine erste Bewertung vornehmen, die Staatsanwaltschaft wird letztlich verbindlicher einordnen.
Du bist kein Volljurist und kannst daher überhaupt nicht beurteilen, ob der angebliche Tatbestand, wegen dem Du jemanden anzeigst, auch tatsächlich zutreffend ist. Das ist Deine Laienmeinung, maßgebend ist die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Wenn die dann feststellt, daß es einem anderen Paragraphen zuzuordnen werden muß, ist Dir daraus kein Vorwurf zu machen.
Schildere den Beamten einfach, was die Person tut. Die werden schon wissen, welcher Straftatbestand das wäre
Falsch verdächtigt hast du nur dann, wenn du bewusst eine Anzeige aufgibst, von deren Tatsbestand du gar nicht ausgehst....
Solange du wie gesagt nicht jemanden bewusst wegen was anzeigst, wovon du weißt, dass es nie stattgefunden hast, ist alles gut...
Also sofern alles stimmt, was ich aussage ist alles gut?