Anzeige bei Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen

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Sowie man eine Klage bei der Staatsanwaltschaft erhebt, bekommt der Vorgang auch ein Aktenzeichen; dieser Vorgang muss ja schließlich irgendwie abgelegt werden. lg Lilo

Gibt es auch die Möglichkeit, dass man kein Aktenzeichen genannt bekommt?

Nö, die gibt es nicht; wie sollen die sonst den Fall zuordnen?

WernerTX 
Fragesteller
 15.03.2015, 08:50

Mir wollte jemand erzählen, dass es bei solchen Anzeigen nur interne Aktenzeichen gibt, welche nicht herausgegeben werden dürfen. Darum der Zusatz.

14Sommer14  16.03.2015, 06:40
@WernerTX

Der "Betroffene" erhält schriftlich sein Aktenzeichen; Fremde natürlich nicht

PolluxHH  07.02.2018, 13:49

Man muß zwingend zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige unterscheiden. Bei einer reinen Strafanzeige bestehen für den Anzeigenden (bis auf § 171 StPO) keine weitergehenden Ansprüche, auch nicht hinsichtlich Informationen über ein mögliches Strafverfahren, bei einem Strafantrag kann dieser einmalig zurückgezogen werden. Bei jedem beliebigen Offizialdelikt kann man Anzeige stellen, auch gegen die Staatsanwaltschaft in einem bestimmten Prozeß z.B. in Berlin, weil man aufgrund der Berichterstattung Rechtsbeugung vermutet, ohne selber betroffen zu sein. Warum sollte hier über das laufende Verfahren unterrichtet werden?

Anders sieht es eben bei Strafanträgen vor, wobei die meisten Strafanzeigen (Körperverletzung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Datenmißbrauch, Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, Diebstahl geringwertiger Sachen ...) nur in Verbindung mit einem Strafantrag verfolgt werden, viele davon einen Strafantrag als Verfolgungsvoraussetzung besitzen. Deshalb kann der falsche Eindruck entstehen, daß bei jeder Strafganzeige eine Benachrichtigung über das Aktenzeichen während des laufenden Verfahrens erfolge.

Da bei Strafanzeigen der Staat der Kläger ist, ist eine interne Vergabe zwar notwendig, aber eine Benennung gegenüber den Anzeigenden nicht.

Es gibt IMMER ein Aktenzeichen.

Habe selbst letztens Anzeige erstatten müssen. Aktenzeichen gibt's nicht mehr, das heißt jetzt Vorgangs Nummer (VgNr)! Diese musst du aber auf jeden Fall bekommen! Gruß Wardrow

Ja sicher bekommst du ein Aktenzeichen. Das wird bearbeitet und du bekommst darüber auch einen Brief..Wie soll sowas sonst bearbeitet werden? LG