Wird meine EU-Rente auf Hartz4 des Partners angerechnet?

5 Antworten

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Wenn Ihr verheitatet seid, seid Ihr automatisch eine BG. Und da werden alle Einkommen angerechnet (bis auf bestimmte Freibeträge).

marla80 
Fragesteller
 14.11.2013, 21:13

Das wären wir normalerweise auch schon VORHER...aber bei der EU-Rente sieht das anders aus...daher frage ich ja hier😄

Das ist in dm Fall also nicht damit gleichzusetzen, wenn ich normal arbeitsfähig wäre, also entweder im Arbtsverhältnis stünde oder Hartz4 beziehen würde😏

beangato  14.11.2013, 21:28
@marla80

Möglicherweise seid Ihr beim Jobcenter raus, weil Dein Freund genug verdient und die Sache mit der unbefristeten EU-Rente ist da zufällig dazugekommen.

Eine ALG-II-Beratungsstelle in Eurer Nähe kann Euch bestimmt alle Frage beantworten.

VirtualSelf  14.11.2013, 22:17
@marla80

Das wären wir normalerweise auch schon VORHER...aber bei der EU-Rente sieht das anders aus.

Nein, da hat man dir etwas Falsches erzählt.
Altersrente, EU-Rente, BAföG- oder BAB-Bezug eines Partners, der von Alg2-Leistungsbezug ausgeschlossen ist, haben nicht den geringsten Einfluss auf die BG-Konstruktion.
Einfach mal § 7 Abs. 3 und 3a SGB II lesen.

mittlerweile unbefristet und falle damit DEFINITIV aus der Bedarfsgemeinschaft heraus (wir wohnen zusammen).

Das ist nicht korrekt.

Für die rein formale BG-Konstruktion, ist es vollkommen unerheblich, ob du wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung vom Leistungsbezug ausgeschlossen bist.

Hat man die beim Jobcenter etwas anderes erzählt, so ist das DEFINITIV falsch.

Eine BG darf dann nicht unterstellt werden, wenn kein Einstands- und Verantwortungswillen vorhanden ist und das hat mit der Einkommensverteilung nichts zu tun.

Liegt eine BG vor - wenn ihr verheiratet seid, ist das auf jeden Fall so, doch das ist auch schon vorher möglich -, dann darf dein Einkommen insoweit bei deinem Partner angerechnet werden, als dein Bedarf voll gedeckt ist. Insofern unterscheidet sich diese Anrechnung wegen deines Leistungsausschlusses etwas von der gewöhnlichen Anrechnung, bei der gleichsam vom ersten Euro an verteilt werden darf.

Wenn ihr schon so lange zusammen lebt,hat dein Verlobter vor der Arbeitsaufnahme bestimmt ALG - 1 bekommen,sonst würde deine Rente auf jeden Fall mit angerechnet werden !!!

Solange er also kein ALG - 2 bekommt,spielt es auch keine Rolle,ob verheiratet oder nicht,den ALG - 1 ist eine Versicherungsleistung und wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen immer gezahlt,da spielt das Einkommen des Partners bzw. Ehepartners keine Rolle.

Erst wenn er in ALG - 2 rutscht,wird deine Rente bis auf 30 € Versicherungspauschale auf euren Bedarf angerechnet,wenn du nicht aus Erwerbseinkommen anderweitig Freibeträge geltend machen kannst,denn dann sind diese 30 € im Grundfreibetrag von 100 €,schon enthalten.

Das bedeutet,wenn du einen 400 € Job machen würdest,dürftest du bzw.ihr,davon nur 160 € ohne Anrechnung auf euren Bedarf behalten,der Rest von 240 €,würden von euren eventuellen Leistungen abgezogen.

Mal ein Beispiel :

Ab 2014 würde euch jeweils ein Regelsatz von 353 € zustehen + jeweils 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung. Angenommen ihr würdet eine angemessene Warmmiete von 500 € zahlen,dann stünde euch ein gesamter Bedarf von 706 € Regelsatz + 500 € Kosten für Unterkunft und Heizung = 1206 € zu.

Würdest du jetzt angenommen 500 € Rente bekommen,ohne einen Nebenjob,würden dir davon bis auf die 30 €,also 470 € angerechnet. Hätte er nun kein Einkommen,würden euch bis zu eurem Bedarf von 1206 € - 470 € anrechenbare Rente,noch 736 € fehlen und diese würdet ihr als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Nun würdest du einen 400 € Job annehmen,darauf hast du 160 € Freibeträge,es würden also 240 € als anrechenbares Einkommen von dieser Aufstockung von 736 € abgezogen,somit würdet ihr noch einen Anspruch von 496 € Aufstockung haben.

Jetzt hat er auch noch eine Beschäftigung gefunden und verdient da 800 € Brutto und bekommt 650 € Netto ausgezahlt. Auf diese 800 € Brutto,hätte er Freibeträge von insgesamt 240 €,diese würden dann von seinem Nettoeinkommen abgezogen,somit bliebe noch ein anrechenbares Einkommen von 410 €. Da eure Aufstockung zuvor 496 € betragen hat und diese 410 € jetzt noch angerechnet würden,bliebe am Ende noch eine Aufstockung von 86 € übrig,die ihr vom Jobcenter erhalten würdet.

Klar seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft, auch als Verlobte.

Also nochmal😄

Mann: im Arbeitsvehältnis

Ich: UNBEFRISTETE EU-Rente

Leben zusammen, seit meine Rente UNBEFRISTET ist, gelten wir NICHT als Bedarfsgemeinschaft (BG) d.h. die Arge benötig von mir keinerlei Papiere etc.

Als meine Rente befristet war, galten wir als BG und so brauchten jegliche Unterlagen wie von meinem Freund...

Diese Frag ist nicht gleichzustellen wie mit einem zweiteiligen normalem, arbeitsfähigem Paar 😟 daher auch dir Fragestellung

Nicht böse gemeint, aber wie schon gesagt...der Fall ist etwas komplex

LG 😄