Bei Oma wohnen: Bedarfsgemeinschaft im Hartz-4-Fall?
hallo,
demnächst endet meine lehre und wahrscheinlich werde ich nicht übernommen. um der regelung zu entgehen, dass ich wegen alg2 unter 25 jahren nicht bei mutti ausziehen darf, habe ich mich heute zur adresse meiner oma gemeldet. ich werde ca. 250€ alg1 bekommen, muss also aufstockend alg2 beantragen. wird die rente meiner oma dabei angerechnet oder bilde ich mit ihr keine bedarfsgemeinschaft? unterkunftskosten möchte ich keine beantragen, da ich mietfrei bei ihr wohnen kann.
was sagt ihr dazu?
mfg, heiko
4 Antworten
Wenn Du jetzt keinen wichtigen Grund hast, auszuziehen, wird das Jobcenter Dich trotz allem auf die Wohnung von Mutti zurückverweisen. Kommst Du dem nicht nach, wirst Du nur 80% der RL (derzeit 287€) erhalten. Du wirst außerdem keine Miete erhalten, aber Oma lässt Dich ja noch mietfrei wohnen.
Mit Oma bildest Du aber auf keinen Fall eine BG, sondern maximal eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn sie nicht massiv viel Einkommen hat, wird sie daher nicht für Deinen Unterhalt herangezogen.
Mit deiner Oma bildest du keine BG. Da musst du einen Untermietvertrag mit ihr machen.
Quatsch wenn mietfrei.
dann musst Du mit den 250€ auskommen. Oder mit Oma einen Untermiervertrag machen. Sonst rechnet man die Rente án
Das musst Du selbstheraus finden, wer Dir da, so nicht wirklich wissend, hier einen Rat gibt, bewegt sich auf Glatteis.