Werden Mieteinkünfte bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit angerechnet?

9 Antworten

Die EU-Rente hat nicht den Charakter einer Sozialleistung. Hier wird nur der (versicherte) Ausgleich für die Erwerbsminderung bezahlt. Nur Erwerbseinkommen wird gegen gerechnet.

In jedem Fall, denn dabei handelt es sich um ein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du allerdings die Mietsache noch über einen Kredit finanzierst und der Zinsanteil noch größer als der Abtrag ist wird dieses bei der Berechnung zu deinen Gunsten angerechnet. Zumindest ist bei der Steuer so und deshalb gehe ich davon aus, dass es in dem Fall ähnlich sein wird.

100% kann ich dir das nicht sagen, aber die 550 € sind ja nicht netto, da gehen ja mit sicherheit noch auslagen herunter. sprich mit deinem steuerberater. der sollte die gesetze aus dem ärmel schütteln. 400€ darfst du ja dazu verdienen!

Sie würden nur angerechnet, wenn sie aus einer selbständigen Tätigkeit (z.B. aus Wohnungsverwalter) stammen würden.

Ansonsten werden private Mieteinnahmen nicht angerechnet.

Egal woher die Einnahmen kommen (arbeiten gehen oder vermieten), übersteigen diese nach Abzug der Steuern den "Zuverdienstbetrag" wird das angerechnet.