Tantiemen versteuern bei voller Erwerbsunfähigkeitsrente
Hey! Kennt sich jemand im Bereich Einkommensteuer gut aus? Rentner wegen voller Erwerbsunfähigkeit bekommt Tantiemen aus Buchverkäufen. Die Rente ist so gering, dass sie steuerfrei ist. Aber durch die Tantiemen wird doch die Rente dann bestimmt mit versteuert, oder? Ab welcher Höhe werden die Jahreseinnahmen dann steuerpflichtig? Vielen Dank für jede Antwort!
5 Antworten
Wenn die Rente nicht versteuert wird, bedeutet das, dass sie unter dem Steuerfreibetrag liegt (Du kannst googlen, wie hoch der gerade ist). Wenn Tantiemen hinzukommen, hängt es davon ab, ob der Rentner damit über den Grundfreibetrag kommt. Wenn ja, wird natürlich nur der Betrag, der darüber liegt, versteuert. Also keine Panik - so viel wird das nicht sein, wenn die Tantiemen nicht gerade ein Vermögen ausmachen!
Hier ist auch die Überlegung da, ob die volle Erwerbsunfähigkeitsrente angebracht ist. Es handelt sich ja sicher nicht nur um 100 Eur Tantiemen
Gilt der Betrag dann auch für ein Jahr ca. 5000 Euro? Ich dachte, er darf monatlich nicht über 450 liegen
Falls die Tantiemen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind, sind die Steuern nur ein Problem.
Neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente darf man nicht selbständig tätig sein. Falls man es doch ist, wird nur noch eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Anders sieht es bei Erwerbsminderungsrenten aus. Da ist nur die Höhe des Verdienstes bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze interessant.
Eine Berufunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 gar nicht mehr... Es wird nur noch nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Und für die Hinzuverdienstgrenze wird jedenfalls nicht nach Art des Hinzuverdienstes unterschieden.
Dann empfehle ich dir Seite 13 bis 15 (vor allem den unteren Abschnitt auf Seite 15) der von mir verlinkten Broschüre.
Bei bestehenden Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es diese Unterscheidung im Hinzuverdienst immer noch.
Tantiemen fließen ja auch weiter nachdem die Erwerbstätigkeit aufgegeben ist. Sie stehen also einer Erwerbsminderungsrente nicht entgegen. Diese stellt nur auf das Restleistungsvermögen ab. Ein Schriftsteller der weniger als 3 Stunden täglich noch schreibt, kann also durchaus EM-Rente beziehen.
Also, Tantieme ist immer ein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit und hier ist dann eine Steuererklärung abzugeben. Ob die Tantieme zusammen mit der Rente den Grundfreibetrag übersteigt kann ich hier wegen fehlender Zahlenangaben nicht beurteilen.
Grundsätzlich musst du mit zwei unterschiedlichen Einkommensarten eine Steuererklärung abgeben.
Ob du tatsächlich dann Steuern zahlen musst, ist eine weitere gute Frage.
Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 450 Euro. Da muss man schon tolle Bücher geschrieben haben, um über diesen Betrag (im Monat!!!) zu kommen!