Witwenrente und Mieteinkünfte?

4 Antworten

Vermutl ist ein Elternteil vor 1962 geboren und es wurde vor 2001 geheiratet.

Dann steht eine Witwenrente nach altem Recht zu.

Hier werden Einkünfte aus Vermietung NICHT angerechnet.

Ausnahme: diese würden im Einkommensteuerbescheid als Gewinn aus einer selbst. Tätigkeit stehen. Sind sie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgeführt, werden sie nicht berücksichtigt.

Ja, Mieteinnahmen werden angerechnet. Der Teil es Einkommens, welcher über dem Freibetrag (West= 902,62 EUR, Ost= 883,61 EUR) liegt wird zu 40 % angerechnet.

turnmami  03.01.2022, 19:08

Dies gilt aber nur für Witwenrenten nach neuem Recht!

Sie bekommt ihre eigene Rente natürlich weiter. Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet. Dabei gilt aber ein Freibetrag von knapp 900 € plus 40 % vom zusätzlichen Einkommen.

Und sie muss ihr gesamtes Einkommen beim Finanzamt erklären.