Fallbeispiel Witwenrente zum Verstehen?
Habe einen Fall aus dem Bekanntenkreis, eine Frau, 41 Jahre ist seit drei Jahren Witwe und hat einen 17 jährigen Sohn. Sie erhält demzufolge die große Witwenrente. Klar soweit.
In drei Monaten wird der Sohn jedoch volljährig.
Was geschieht dann? Die große WR fällt jetzt logischerweise weg. Erhält sie nun vorerst die kleine Witwenrente?
Mit 47 kann sie ja wieder die große WR beantragen meines Wissens nach. Also wie ist hier nun der Fall?
5 Antworten
Das ist eine Frage mit der Du Dich an die Experten wenden solltest:
Dann muss sie sich schon mal "arbeitssuchend" melden. Dann bekommt sie aufstockend AlG 2.
Um die Frage zu beantworten, müsste man zunächst wissen, ob es sich um die große Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht handelt.
Beim alten Recht kann die große W-Rente weiterhin gewährt werden, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet und im Haushalt der Mutter wohnt (also wirtschaftlich noch nicht selbständig ist).
Beim neuem Recht fällt die große W-Rente mit der Volljährigkeit des Kindes weg und es wird die kleine W-Rente gezahlt. Bei Erreichen der Altersgrenze (die jedes Jahr angehoben wird - bis zum 47. LJ im Jahr 2029) würde die große W-Rente wieder "aufleben".
Die Halbwaisenrente für das Kind wird weiter gezahlt, solange es sich noch in Ausbildung befindet (längstens bis zum 27. LJ) - auch wenn es schon einen eigenen Haushalt führt. Dazu muss die Schul/Studium-Bescheinigung eingereicht bzw. der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Am besten einen Termin in einer Beratungsstelle machen, um die Sachlage zu klären.
Mit Folgemonat der Volljährigkeit des Sohnes wird die Witwenrente in eine kleine Witwenrente umgewandelt. Hier besteht der Anspruch aber nur 2 Jahre lang. S. §46 Abs.1 SGB VI.
Sobald die Witwe die Altersgrenze erreicht hat, kann die große Witwenrente wieder gezahlt werden.
Die große Witwenrente bekommen nur Hinterbliebene, die älter als 45 Jahre und vier Monate sind oder ein minderjähriges Kind erziehen.
Die Altersgrenze wird jährlich angehoben, 2018 muss man 45 Jahre und 7 Monate alt sein, 2029 bekommt man sie erst mit 47 Jahren. Im vorliegenden Fall könnte sie mit 46 Jahren wieder Anspruch auf die große Witwenrente haben.