Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"
Hallo ihr Lieben,
ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.
Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?
Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?
Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.
Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)
2 Antworten
Wenn ihr wirklich eine WG - begründen möchtet,dann müsst ihr das dem Jobcenter auch so rüber bringen,wenn der Antrag gestellt wird !
Ihr müsst jeder euer eigenes Zimmer haben,könnte sogar mehr sein,denn dann stünde jeden von euch eine Wohnfläche von ca.45 qm zu,anders als bei einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dann wird auch nichts von seinem Einkommen angerechnet,dürfte dann auch doppelt so viel kosten.
Müsst aber alles getrennt halten,also wirtschaftlich wie finanziell und auch eine gemeinsame Telefonnutzung sollte unterbleiben.
Am besten ihr steht beide im Mietvertrag oder er mach mit dir einen Untermietvertrag ( Einverständnis des Vermieters erforderlich ) den kannst du dann beim Jobcenter vorlegen und bekommst deinen Anteil der KDU - gezahlt.
Auch eine Erstausstattung steht dir zu,die wie das zinslose Darlehn für den Anteil der Kaution beantragt werden muss.
Es wird dann bestimmt mal Besuch vom Jobcenter geben um deine Bedarfe die du in deinem formlosen Antrag auf Erstausstattung angegeben hast,zu prüfen.
Wenn er dann einen Mietvertrag hat,kann er auch Wohngeld beantragen,ob er allerdings bei diesem Einkommen etwas bekommen wird,steht in den Sternen,kommt halt auch auf den Anteil der Miete an,den er zahlen muss.
Aber auch bei einer ALG - 2 Aufstockung würde es nicht gut aussehen,denn wenn man mal grob überschlägt,hat er von seinen 1100 € Netto,ein anrechenbares Einkommen von 800 €.
Zieht man davon den Regelsatz von 391 € ab,blieben immer noch über 400 € für den Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung übrig.
Erst wenn er darüber liegen würde,hätte er unter Umständen Anspruch auf eine Aufstockung,aber dann stellt sich die Frage,ob diese Kosten dann noch angemessen sein würden.
Natürlich kann man auch als Alg2 Empfänger in eine WG ziehen. Ihr werdet auch NICHT zur Bedarfsgemeinschaft!
Am besten erklärt dein Kumpel, dass er in keinetlei Beziehung zu dir steht und finanziell nicht für dich einsteht. Er muss auch keinerlei Unterlagen über seinen Verdienst einreichen oder dergleichen.
Das Amt muss aber dem Mietvertrag zustimmen bevor du unterschreibst und natürlich zahlen beide Mieter Miete und NK anteilig.
Bei dem Antrag auf Erstausstattung gib an, dass der Bodenbelag fehlt.