Subunternehmer für meinen Chef?

Hallo zusammen!

Ich bin derzeit als Elektriker in einer Firma beschäftigt und verdiene 16 Euro pro Stunde.

Ich würde gerne als Subunternehmer für meinen Chef arbeiten, da ich keinen Masterbrief habe, kann ich nur (Kabel verlegen im Hochbau ohne anschluss) arbeiten.

Was mich beunruhigt ist, dass er mir ein Gehalt von 23 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. Anbietet.

Ich würde gerne wissen, ob ich zum Beispiel 200 Stunden arbeite, es sind 200 * 27 Euro = 5400 Euro, in diesem Preis ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Was muss ich aus diesen 5400 Euro an den Staat zahlen?

5400 / 1.16VAT = 4.665 EUR netto

  1. Gibt es Dinge, die extra bezahlt werden müssen, wie eine Versicherung für eine Baustelle oder ähnliches, weil ich Elektriker bin?
  2. Was sind alle meine monatlichen oder jährlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat.
  3. Bei dieser Mehrwertsteuer zahle ich 16%, wenn ich meinem Chef eine Rechnung über 4000netto + 16% Mehrwertsteuer schreibe und er sie auf mein Konto zahlt, wenn ich diese 16% an den Staat zahle und muss ich diese 16% wirklich bezahlen der Staat? Wenn ich Unternehmensausgaben habe, was ist das dann?

Wenn jemand fragt, warum ich meinen Chef verlasse und unabhängig arbeite, weil ich 3 weitere Mitarbeiter in meiner Firma einstellen werde, die dann auch für meinen Chef oder woanders arbeiten, weil ich mehr Geld verdienen möchte.

Es tut mir leid, wenn ich dumme Fragen habe, aber ich möchte die Antworten unbedingt wissen, bevor ich mich auf den Weg in unternehmerische Gewässer mache

Einzelunternehmen, Wirtschaft und Finanzen
Selbstständigkeit im Bereich "Rund ums Haus" / "GaLA Bau"?

Hallo allerseits,

kurz zu mir, ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen - eine zum Hochbaufacharbeiter, die andere zum Kaufmann für Büromanagement.

Nach langem Überlegen, zieht es mich doch eher in das Handwerk, als in die Wirtschaft, weshalb ich mich momentan am erkundigen bin, welche Voraussetzungen es benötigt, wenn ich mich im Bereich "Rund um´s Haus" oder im "Garten & Landschaftsbau" selbstständig machen möchte.

Arbeiten , die ich gerne anbieten würde sind:

-Verbundsteinarbeiten
-Keramik- & Feinsteinplatten
-Zaunsysteme
-Mäharbeiten
-Baggerarbeiten
-Pflasterarbeiten
-Terrassenbau
-Stein- & Terrassenreinigung
-Gabionenwände
- kleinere Mauerarbeiten,

sowie typische Hausmeistertätigkeiten wie unter anderem; Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen) etc.

Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Arbeiten als Gala Bau Firma anbieten, auch wenn ich kein gelernter Gärtner bin oder komme ich da mit dem Gesetz in Schwierigkeiten.
Soweit ich weiß, ist der Begriff "Gärtner" geschützt.
Allerdings nicht der Begriff "GaLa Bau", da dafür keine spezielle Ausbildung von Nöten ist (Garten Landschaftsbauer oder Gärtner), unter anderem habe ich ja auch eine abgeschlossene handwerkliche Lehre.

Zum Abschluss, würdet Ihr als Firmen Begriff "Gala Bau", "Rund ums Haus" oder "Gebäudeservice/Hausmeisterservice" empfehlen, wobei ich mich von letzterem etwas distanziere, da ich ja überwiegend Arbeiten im Gartenbereich anbieten möchte. Oder eben auch das Verlegen von Verbundsteinen, bei privat Personen, für alles öffentliche muss man meines Wissens nach Tiefbaumeister sein.

Vielen Dank im Voraus.

Selbständigkeit, Handwerk, Gärtner, Gartenbau, Gewerbeanmeldung, HWK, IHK, Einzelunternehmen
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Einzelunternehmen Haftungsrecht?

Sachverhalt:

Schon seit einem längeren Zeitraum restauriere ich gerne hobbymäßig alte Möbel. Da ich in letzter Zeit aber nicht nur mehr die Möbel restauriere, sondern auch aktiv die Möbel kaufe und nach dem Restaurieren wiederverkaufe, möchte ich lieber den Handel anmelden.

Die Möbel kaufe ich bei privaten Personen ein, d.h. ich suche auf der Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nach alten Möbeln und kaufe diese dann.

Nach dem Kauf lagere ich diese Möbel bei mir und restauriere diese auch gegebenenfalls.

Nach der Restauration verkaufe ich diese Möbel wieder über Anzeigen auf der gleichen Plattform.

Zukünftig möchte ich jedoch eine eigene Website gründen, auf welcher ich die Möbelstücke zum Verkauf anbieten kann.

Neben den restaurierten Möbeln möchte ich dort auch Möbel/Dekoration verkaufen, welche ich vorher bei anderen Unternehmen oder Verkäufern eingekauft habe.

Haftungsrecht.

Da ich als Einzelunternehmer mit meinem privaten Vermögen für mein Unternehmen hafte, möchte ich mich möglichst von allen Haftungen ausschließen.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.

(So wie bei dem Privatverkauf)

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht. Bsp.: Ein Kerzenständer hält die Kerze nicht korrekt und die Kerze fällt herunter und dadurch ist der Teppichboden zerstört. Oder das Produkt hat eine Oberfläche, die eine Verletzung hervorruft, wie eine Rötung der Haut oder einen Holz-Splitter. In beiden Fällen würde ich ungern dafür haftbar gemacht werden können. 

1.     Kann man sich überhaupt von solchen Haftungen ausschließen?

2.     Wenn ja, kann ich dies einfach in den AGB’s meiner Website hinterlegen?

3.     Müsste ich dies auch noch auf der Rechnung vermerken?

4.     Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. :)

Mit freundlichen Grüßen Tobias

Recht, Justiz, Kanzlei, Unternehmen, Einzelunternehmen, haftungsrecht, haftungsausschluss, Wirtschaft und Finanzen
Steuerrecht: Einkommensteuer Einzelunternehmer

Ich habe schon einigen Seiten dazu gesehen aber meine Frage ist noch in meinem Kopf als ungelöst 'markiert'.

Die Einkommenssteuer, speziell Alleinunternehmer.

Wird diese denn nicht nur auf die Gelder/ Summen angerechnet die man sich vie Privatentnahme aus seinem Gewerbe rausgenommen hat? Oder gilt hier wirklich der erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen? Der ist doch aber nicht gleich Einkommen für mich wie bei einem Arbeitnehmer der Lohn. Theoretisch vielleicht schon, aber wenn ich das Geld nicht anrühre oder sogar weiter investiere?

Varianten: a) Privatentnahmen 8000€ im Jahr <- liegen im Freibetrag, somit keine Eink.-Steuer? bitte verschont mich mit den 'copy&paste' definitionen die man überall findet. die sind nicht die Antwort auf meine Frage.

b) Gewinn im Unternehmen: 20.000€ /keine Privatentnahmen. keine Eink. Steuer / Gewerbeertragssteuer fällt auch nicht an - wegen Freibetrag 24500€?

c) Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€. nicht durch Fremdkapital, sondern weil sämtliche Gewinne wieder in Waren investiert wurden. Hier sind ja in dem Sinne keine Gewinne vorhanden. Also fallen beide o. g. Steuern weg. Aber fällt hier eine andere an? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat da zusieht

d) wie schaut c aus wenn da ein erheblicher Anteil Fremdkapital dabei ist.

Besten Dank

Steuern, Einkommensteuer, Steuerrecht, Einzelunternehmen