Als Einzelunternehmer durch "Schein" Angestellte steuern sparen erlaubt?
Unternehmer/ Person A ( e.K) hat eine kleine Firma (Einzelunternehmer, ohne Angestellte) und sucht in seinem engeren Personenkreis Person B, die er bei auf 450€ Basis "Schein" beschäftigt um Sozialversicherungssteuer/ Beiträge zu sparen.
Unternehmer A überweist Person B für die Arbeitsleistung im Büro (Rechnungen schreiben) monatlich 200€. Diese werden dann wieder Bar an Unternehmer A zurückgegeben.
Unternehmer/ Person A führt die Büroarbeiten aber weiterhin selbstständig durch.
Ist das erlaubt?
Und falls nicht, wieso?
3 Antworten
um Sozialversicherungssteuer/ Beiträge zu sparen.
Sinn?
Der Minijobber kostet relativ pro Arbeitsstunde mehr Lohnnebenkosten als ein normaler Angestellter.
Und falls nicht, wieso?
Weil eine Betriebsausgabe fingiert wird, die aber de facto so nicht entstanden ist und damit die Besteuerungsgrundlage für ESt bzw. KSt und GewSt sinkt.
Daher § 370 AO.
Für den Minijob zahlst Du pauschale LST und SV Beiträge. ca. 30% kannst du drauf rechnen. Du reduzierst Deinen Gewinn dadurch um den Lohn plus Abgaben. Wieviel Steuern sparst Du? Rechne dagegen: Du entnimmst 200 Euro als Privatentnahme, wieviel Steuern zahlst Du?
Scheinarbeitsverträge werden so behandelt als wären sie nicht abgeschlossen worden. Stichwort: Betriebsprüfung.
Stichwort: Steuerhinterziehung
STichwort: Straftat
Um auf Deine Frage zu antworten: Es ist Betrug.
Warum ist es Betrug?: Frag mal Deinen Steuerberater, der kann Dir auch noch die Konsequenzen aufzeigen, wenn es auffliegt. Das ist übrigens ein alter Hut. Du reihst Dich damit in eine "feine Gesellschaft". Sehr viele Unternehmer lassen ihre Angehörigen oder Freunde als Minijobber "mitlaufen" und kassieren selbst.
Ob das erlaubt ist, kannst Du Dir sicher selbst an drei Fingern abzählen.
Gegenfrage: Warum versuchen immer wieder Leute, die Finanzverwaltung zu betrügen bzw, Steuern zu hinterziehen?
Warum sagen manche Steuerzahler dann dass man es machen soll, wenn es verboten ist?