Gewährleistung als Händler bei Verkauf von gebrauchten Autoteilen.
Hallo liebe Community,
angenommen Person X möchte ein Einzelunternehmen (e.K.) gründen die gebrauchte Autoteile verkauft. Nun die Frage: muss Person X dem Käufer Y (private und gewerbliche) eine Garantie bzw. Gewährleistung geben. Wenn ja welche Formen, bzw. Varianten (Beweispflicht etc.) gibt es? Bestehen Möglichkeiten diese auszuschließen? Da es gebrauchte Kfz-Teile sind, ist es generell schwierig Gewährleistung, allgemein betrachtet, zu geben, da diese selbst teilweise 10-20 Jahre alt sind, und im Endeffekt jederzeit kaputt gehen können.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Wenn du an private Käufer verkaufst musst du in jedem Fall 1 Jahr Gewährleistung auf die Teile geben, diese Einschränkung musst du allerdings explizit erklären. Das mit der Gewährleistung ist in dem Fall dein unternehmerisches Risiko und das musst du eben entsprechend einpreisen.
Du kannst vertraglich einen Haftungsausschluss in die Rechnung reinsetzen, das haben wir damals gemacht, als wir mit gebrauchter weißer Ware gehandelt haben (Hausgeräte).
Allerdings haben wir eine Austauschgarantie gegeben, und zwar wenn das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate seinen Geist aufgab, dann haben wir kostenfrei ausgetauscht.
Wir hatten natürlich Interesse daran, so wenig Garantiefälle wie möglich zu haben und haben auch sehr wenig Ausfälle gehabt.
Allerdings würde ich das bei Autoersatzteilen staffeln/einschränken. Manche Teile werden schließlich mehr beansprucht als andere- und eine 6monatige Austauschgarantie für Stoßdämfer zu geben bei jemandem der Geländerennen mit seinem Polo fährt wäre kontraproduktiv.
Man kann das BGB, insbesondere dessen § 437, nicht einfach vertraglich abbedingen. Eine solche Klausel wäre schlicht wirkungslos.
Du kannst vertraglich einen Haftungsausschluss in die Rechnung reinsetzen
Das kannst du machen, ist aber völlig wirkungslos. Zum einen, weil die Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden kann, zum anderen, weil ein Hinweis auf der Rechnung nach Vertragsschluss keinerlei Bedeutung hat.
Ich würde dir raten, von einem Anwalt einen Muster-Kaufvertrag mit AGB erstellen zu lassen. Darin kann auch die Frage der Gewährleistung geregelt werden. Das ist auf jeden Fall sicherer als etwas nur mündlich zu vereinbaren oder schriftlich selbst etwas auszudenken.
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