Gewährleistung als Händler bei Verkauf von gebrauchten Autoteilen.

4 Antworten

Wenn du an private Käufer verkaufst musst du in jedem Fall 1 Jahr Gewährleistung auf die Teile geben, diese Einschränkung musst du allerdings explizit erklären. Das mit der Gewährleistung ist in dem Fall dein unternehmerisches Risiko und das musst du eben entsprechend einpreisen.

Du kannst vertraglich einen Haftungsausschluss in die Rechnung reinsetzen, das haben wir damals gemacht, als wir mit gebrauchter weißer Ware gehandelt haben (Hausgeräte).

Allerdings haben wir eine Austauschgarantie gegeben, und zwar wenn das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate seinen Geist aufgab, dann haben wir kostenfrei ausgetauscht.

Wir hatten natürlich Interesse daran, so wenig Garantiefälle wie möglich zu haben und haben auch sehr wenig Ausfälle gehabt.

Allerdings würde ich das bei Autoersatzteilen staffeln/einschränken. Manche Teile werden schließlich mehr beansprucht als andere- und eine 6monatige Austauschgarantie für Stoßdämfer zu geben bei jemandem der Geländerennen mit seinem Polo fährt wäre kontraproduktiv.

Funship  19.06.2014, 17:16

Man kann das BGB, insbesondere dessen § 437, nicht einfach vertraglich abbedingen. Eine solche Klausel wäre schlicht wirkungslos.

Ratirat  21.06.2014, 00:22

Du kannst vertraglich einen Haftungsausschluss in die Rechnung reinsetzen

Das kannst du machen, ist aber völlig wirkungslos. Zum einen, weil die Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden kann, zum anderen, weil ein Hinweis auf der Rechnung nach Vertragsschluss keinerlei Bedeutung hat.

Ich würde dir raten, von einem Anwalt einen Muster-Kaufvertrag mit AGB erstellen zu lassen. Darin kann auch die Frage der Gewährleistung geregelt werden. Das ist auf jeden Fall sicherer als etwas nur mündlich zu vereinbaren oder schriftlich selbst etwas auszudenken.

Anlasser Lichtmaschine sollten Getauscht werden können