Unterschied zwischen "eingetragenes einzelunternehmen" und "nicht eingetragenes einzelunternehmen"?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein e.K (eingetragener Kaufmann) ist ein Einzelunternehmer der im Handelsregister eingetragen ist. Ohne den Zusatz ist die Firma nicht im Handelsregister eingetragen, sondern hat "nur" eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde gemacht.

Einzelkaufleute müssen sich ab einer gewissen Größenordnung ins HR eintragen lassen (abhängig von Umsatz und Mitarbeiter-Anzahl).

Die genaue Grenze hab ich aber jetzt nicht parat. Da gibt es so eine Formulierung "wenn der Betrieb des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank :)

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