Einzelunternehmen, Rechnung richtig schreiben?

3 Antworten

Als Einzelunternehmer darfst du keinen Phantasie-Namen wie etwa KAUFHOF führen!

5 UStG Folgende Angaben muss ein Rechnung enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer.

Rechnungen an einen Einzelunternehmer sind ausreichend adressiert, wenn der Namer des Einzelunternehmers und die Postanschrift seines Gewerbebetriebes genannt sind. Die Angabe der Firma ist optional.

Die Rechtsform braucht nicht genannt zu werden.

Der Name der Firma muss angegeben sein oder "Max Mustermann e.K."

Nur "Max Mustermann" reicht nicht. Das können ja auch private Rechnungen sein.

heurekaforyou  11.02.2020, 14:49
oder "Max Mustermann e.K." Nur "Max Mustermann" reicht nicht.

Warum nicht?

Max Mustermann muss doch nicht zwingend Kaufmann sein.

Max Mustermann kann einen Handwerksbetrieb führen oder eine Dienstleistung anbieten.

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