Phantasie Namen im Shop benutzen?
Ich bin gerade dabei einen Onlineshop zu gründen. Hinsichtlich der Rechtsform habe ich mich für ein Einzelunternehmen entschieden. Möchte mich allerdings als Kauffrau im Handelsregister registrieren lassen.
Kann ich als Einzelunternehmen einen Phantasienamen für meinen Onlineshop verwenden oder bin ich gezwungen irgendwelche Zusätze im Namen zu verwenden?
2 Antworten
Lieber Fragenersteller,
gerne helfe ich dir bei der Beantwortung deiner Frage.
Grundsätzlich ist der Kaufmann bei der Namenswahl frei. Er kann eine Personen-, Sach-, Fantasie oder gemischte Firma führen. Nach der Regelung des § 19 HGB besteht die Firma aus zwei Bestandteilen, einerseits einem Firmenkern (Beispiel: Katharina Bauer) und anderseits einem Rechtsformzusatz (Beispiel: e. Kfm).
Bei der Firmenwahl gilt es einige allgemeine Grundsätze zu beachten.
- Firmenwahrheit
Nach dem Grundsatz der Firmenwahrheit gemäß § 18 Abs. 2 HGB darf die Firma keine Angaben enthalten, welche geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
Beispiel: Wenn du ein kleiner Antiquitätenhändler bist, dann darfst du dich nicht Katharina Bauer Großhandel für Antiquitäten nennen.
2.Firmenausschließlichkeit
Nach dem Grundsatz der Firmenausschließlichkeit gemäß § 30 muss sich die Firma von anderen Firmen unterscheiden können. Du darfst also nicht einfach einen Namen kopieren.
3.Firmeneinheit
Der Grundsatz der Firmeneinheit besagt, dass der Kaufmann nur eine Firma führen darf.
4.Firmenöffentlichkeit
Nach dem Grundsatz der Firmenöffentlichkeit muss die Firma in das Handelsregister eingetragen werden. Wird die Firma nicht in das Handelsregister eingetragen, so kann durch das Registergericht ein Zwangsgeld nach § 14 HGB verhängt werden.
Last but not least
Erfüllt deine Firma nicht die soeben genannten Anforderungen, so wird das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister ablehnen.
Beachte ferner bitte, dass du als eingetragener Kaufmann vollständig den Regelungen des Handelsrechts unterliegst. Du verpflichtest dich nach § 238 HGB Handelsbücher zu führen. Ferner werden die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts erheblich modifiziert, sodass du dich professionell beraten lassen solltest.
Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung!
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Viele Grüße
Hannibal
Danke für die ausführliche Antwort. Also ist der Kaufmann der im Handelsregister eingetragen ist nicht verpflichtet seinen vollständigen Namen anzugeben? Zum Beispiel ich heiße Max Mustermann und habe eine Firma die Fancy Shop heißt. Also kann ich dann einfach den Namen Fancy Shop angeben?
Ein Link von vielen bringt die Antwort:
Und nimm's mir bitte nicht übel, aber Du willst ein Unternehmen gründen, obwohl Du schon bei solch einfachen Grundlagenfragen überfordert bist?
Darauf deutet auch Deine vorige Frage hin:
https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-mein-vornamen-beim-impressum-angeben
Hast Du fundierte kaufmännische Kenntnisse?
Falls nein - und davon gehe ich mal aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Sorry, das klingt hart, es ist aber so.
Viel Erfolg!
Das ist unterschiedlich, frag doch bitte selbst bei der für Dich zuständigen IHK nach oder informier Dich auf deren Webseite.
Es ist jedenfalls wesentlich billiger als die Kosten, die bei einem Scheitern auf Dich zukommen werden.
Danke, wie viel kostet so ein Seminar?