Einbürgerung: Ausländerbehörde verhält sich despektierlich?

Hallo liebe Community,

ich bin seit acht Jahren in Deutschland und habe vor Kurzem meinen Einbürgerungsantrag gestellt. Leider gestaltet sich der Prozess alles andere als angenehm, und ich frage mich, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder mir vielleicht weiterhelfen kann.

Ein paar Hintergrundinformationen zu meiner Person: Ich bin 16 Jahre alt, Gymnasiastin in Bayern, seit 2015 in Deutschland, hatte bisher die EU-Staatsbürgerschaft, habe Deutsch in einem halben Jahr in einer Übergangsklasse gelernt und bin seit 2016 durchgehend auf einer regulären Schule. Nebenbei habe ich jetzt auch einen Minijob um meine Eltern finanziell zu unterstützen und mir hier und da auch mal was zu gönnen.

Vor einigen Monaten hatte ich ein persönliches Gespräch im Rahmen meines Einbürgerungsantrags, das teilweise sehr beleidigend war. Ein Mitarbeiter nahm sogar mein Zeugnis in die Hand und fragte mich über meine Noten aus. Er bezweifelte, dass mein Zeugnis echt sei. (Das Ganze hätte man auch durch einen Anruf an meiner Schule klären können, aber nein.) Darüber hinaus drängte er darauf, dass ich meinen Namen ändere, weil er angeblich nicht deutsch genug klinge.

Kürzlich erhielt ich einen Anruf von der Einbürgerungsbehörde, da sie noch einige Fragen hätten. Die gestellten Fragen bezogen sich darauf, inwiefern ich mich als integriert betrachte, was für mich eine vollkommen nachvollziehbare Frage ist. Allerdings wurde ich erneut überrascht, als ich gefragt wurde, warum ich keinen Deutschkurs machen wolle. Ich erklärte, dass ich im Alltag gut mit meinen Deutschkenntnissen zurechtkomme (ich besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums und stehe auf einer 1 in Deutsch). Trotzdem wurde mir nahegelegt, zumindest die Deutschprüfung abzulegen, was für mich wenig Sinn ergibt, da ich sicher bin, dass mein Schuldeutsch einem höheren Niveau als B1 entspricht.

Donnerstag erhielt ich dann folgende E-Mail von der Einbürgerungsbehörde, die meine Verzweiflung noch verstärkte:

Sehr geehrte Frau x,
Wir haben Ihren Einbürgerungsfall genauer untersucht und möchten einige Aspekte mit Ihnen besprechen.
Obwohl Sie hier zur Schule gehen, sehen wir bisher nur begrenzte Beweise für Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft. Um Ihren Fall gründlicher zu prüfen, haben wir beschlossen, ihn innerhalb der Behörde zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass dies mehrere Monate dauern kann.
Des Weiteren ist uns aufgefallen, dass es einige Unsicherheiten bezüglich Ihrer Garantie als deutsche Staatsbürgerin gibt. Eine mögliche Erklärung hierfür könnte sein, dass wir bisher keine Beweise für eine langfristige Verbindung zu Deutschland, Ihr ernsthaftes Interesse an einer dauerhaften Integration und Ihr Engagement für die deutsche Gesellschaft gefunden haben.
Um Ihre Chancen auf eine Einbürgerung zu verbessern, legen wir Ihnen nahe, ernsthaft über den Verzicht auf Ihre ausländische Staatsbürgerschaft nachzudenken. Ein solcher Schritt würde zweifelsfrei Ihre Bereitschaft zur vollen Integration in die deutsche Gesellschaft unterstreichen.
Wir erwarten von Ihnen eine umgehende Stellungnahme zu diesen Angelegenheiten. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte einzuleiten, die möglicherweise zu einer Ablehnung Ihres Einbürgerungsantrags führen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Einbürgerungsbehörde Stadt x

Daraufhin habe ich mit folgendem geantwortet (musste kürzen, da es hier ein Zeichen-Limit gibt :))

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass meine derzeitige Minderjährigkeit mir die Möglichkeit versagt, auf meine x Staatsbürgerschaft zu verzichten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen meines Herkunftslandes ist eine solche Entlassung vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich.
In Bezug auf meine Integration in die deutsche Gesellschaft möchte ich versichern, dass ich ernsthaft bestrebt bin, ein integrierter Bestandteil dieses Landes zu werden. Dies zeigt sich nicht nur in meiner schulischen Laufbahn, sondern auch in meiner aktiven Teilnahme an einem deutschen Schachklub.
Meine Sprachenkenntnisse tragen ebenfalls zu meiner Integration bei. Deutsch beherrsche ich mittlerweile besser als meine Muttersprache. Diese Fähigkeit habe ich nicht nur in schulischen Kontexten unter Beweis gestellt, sondern auch mit meinem Engagement, wo ich als Dolmetscherin ab und zu neu zugewanderten Mitbürgern helfe.
Was meine sozialen Kontakte betrifft, bin ich stolz darauf, nicht nurausländische, sondern auch viele deutsche Freunde und Bekannte zu haben. Unsere gemeinsamen Aktivitäten, sei es im Schachklub oder bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten, haben nicht nur meine sprachlichen Fertigkeiten, sondern auch mein Verständnis für die deutsche Kultur vertieft. Außerdem habe ich einen Job neben der Schule, der meine Integration weiter unterstützt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir Tipps geben, wie ich mit dieser ungewöhnlichen Situation umgehen kann? Ich bin wirklich verunsichert und würde mich über jede Hilfe freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Familie, Asyl, Ausländer, Ausländerbehörde, deutsche Staatsangehörigkeit, deutscher Pass, doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Migration, Pass, Staatsbürgerschaft, einbürgern, Einbürgerungsantrag, einbuergerungsurkunde
Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
Familie, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Bleiberecht, Die Grünen, doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Europäische Union, FDP, Migration, SPD, Staatsbürgerschaft, Gesetzesänderung, Einbürgerungsantrag, Koalition, Politik und Recht, Politik und Gesellschaft, Meinung des Tages
Bin ich deshalb nicht thai?

Bin ich, da ich in Deutschland geboren bin und einen deutschen Vater habe, somit nicht Thai?

Meine Mutter stammt aus Thailand und somit bin ich laut einer Bürgeramtsdame automatisch ab der Geburt Doppelstaatlerin, weshalb ich eine thailändische Staatsbürgerschaft beantragen darf.

Mein Bruder sagt ständig ich sei "weiß", da ich angeblich helle Haut habe.
Ja, im Vergleich zu Südostasiaten bin ich tatsächlich ziemlich hell, aber im Gegensatz zu (typischen) Deutschen bin ich gut gebräunt. Wenn ich sage, dass ich auch "gelb" bin (um auf sein Level zu kommen) streitet er das ab. Ich habe sowieso das Gefühl, er streitet unsere thailändischen Wurzeln ab und ich verstehe das nicht.

Ich fühle mich aber auch nicht Deutsch und ich fühle mich auch nicht Thai. In beiden Ländern werde ich als Ausländerin gesehen und irgendwie "ausgestoßen".

Das geht so weit, dass ich mir bereits als Kind wünschte, Eltern zu haben, die aus dem selben Land stammen.

Ich habe eine Abneigung dagegen, wenn man mich deutsch nennt, sowie ich eine Abneigung dagegen habe, wenn man mich thai nennt.

Wieso kann ich nicht beides sein?

Selbst auf meinem Führungszeugnis steht deutsch und thailändisch...

Wieso soll ich entweder das eine oder andere sein?

Wie betrachtet ihr ein Kind, dass zwar in Deutschland geboren ist, ein deutsches Elternteil hat - das andere Elternteil jedoch aus einem anderen Land stammt...?

Ich glaube an dem Wort der Bürgeramtsdame und halte an meiner eigenen Wahrnehmung fest: Ich bin deutsch und thai. Aber wieso wollen das einige einfach nicht akzeptieren (wenn man es so sieht)?

Ist man dann nur deutsch und das andere Land ist quasi nicht existent?

Menschen, Thailand, Asien, Thai, Psychologie, thailaendisch, asiatisch, doppelte Staatsbürgerschaft, Liebe und Beziehung, Meinung, Philosophie und Gesellschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft: Türkischen abgeben und wie Militärproblem lösen?

Hallo Leute,

Ich bin seit ca. mehr als 20 Jahre deutscher Staatsbürger. Ich bin in Deutschland geboren, habe hier die Schule besucht und zudem auch hier Studiert.

Anfang dieser Woche ist mir etwas sehr unschönes passiert: Ich bin nach langer Zeit mal wieder in die Türkei eingereist und hatte soweit keine Probleme. Auf der Rückreise wurden mir bei der Passkontrolle immer mehr Fragen gestellt und ich wurde von einem Polizisten zur Wache gebracht. Dort angekommen hatte sich rausgestellt, das ich noch türkischer Staatsbürger sei. Da dort die Militärpflicht herscht, gab es hierzu ein Problem. Es konnte glücklicherweise soweit alles geklärt werden das ich meinen Flieger noch bekommen habe und dort nicht festgehalten wurde. Ich muss jedoch innerhalb von 16 Tagen in das türkische Konsulat um diese Angelegenheit zu klären. Soweit habe ich hierfür auch schon einen Termin gemacht, für den kommenden Dienstag.

Ich habe mich soweit informiert, das hier die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist und man auch seit 2014 nicht mehr die Optionspflicht hat auszuwählen welcher Staatsbürger man sein möchte. Auch ist die Türkei soweit tolerant (bitte nicht lachen) das der Militärdienst/Zivildienst in Deutschland dort annerkannt wird, als absolvierten Militärdienst (bin 89 Jahrgang).

Zwei Fragen die mir großen Kopfschmerzen machen:

- Habe mit der Konsulatshotline telefoniert: die möchten das ich erstmal meinen Pass erneuere bevor ich die Militär angelegenheit klären kann. Ich habe dort jedoch Angst vor einem Hinterhalt, das mir evtl. die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden könnte. Ich möchte nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bin hier geboren und lebe hier gerne. Sprich das hier ist meine Heimat

- Meine Eltern haben dann wohl irgendetwas vergeigt, anders kann ich mir nicht erklären warum ich noch eine türkische Staatsbürgerschaft habe. Bei meinen Eltern ist nachdem ich deren Wohnung durchsucht habe ein türkischer Kinderpass von mir aufgetaucht vom Jahre 2000. Ich hatte sprich gar keine Ahnung mehr das dieser Pass existiert und das ich die türkische Staatsbürgerschaft habe. Um auf meine Frage zu kommen: Wäre es sinnvoll hier Rat von den deutschen Behörden zu holen? Bin gerade etwas Paranoid bei diesem Thema und habe Angst das mir unter ungünstigen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden könnte.

Option 2 wäre ja einfach nie wieder in die Türkei einzureisen und das Thema wäre erstmal erledigt. Habe jedoch immer noch Verwandte dort, die man ab und an mal besuchen möchte.

Was würdet ihr tun?

Gruß Ali

doppelte Staatsbürgerschaft, Militär, Türkei-Urlaub
Doppelte Staatsbürgerschaft - Israel / Deutschland

Hi LeudlDileutz,

ich bin in Deutschland geboren und seit meiner Geburt deutscher Staatsbürger. Des weiteren habe ich auch für Deutschland bei der Bundeswehr gedient.

Ich bin ein weltweit anerkannter Namensträger der sephardischen Juden, soweit ich davon ausgehen kann. Einsicht in die Namensliste der sephardischen Juden habe ich leider nicht.

Beide Elternteile, als auch der Rest unserer Familie sind so wie ich, sephardisch-jüdisch. Wir sind so genannte "Fesis" aus "Marokko" und ursprünglich aus Andalusien / Südspanien.

Ich komme aus München und will mich dort der jüdischen gemeinde anschließen und weiss aber nicht, wie ich das anstellen soll und oder kann. Zudem will ich auch die israelische Staatsbürgerschaft für mich beanspruchen, ohne jedoch die deutsche dafür abgeben zu müssen. Schließlich bin ich hier geboren und habe in Deutschland bis dato mein ganzes Leben verbracht.

Da ich schon mein Leben lang der festen Überzeugung bin, dass eine jede Religion dieser Erde nichts weiter als eine Erfindung der Menschheit ist, habe sicherlich nicht die Absicht aus religiöser Sicht jüdisch zu werden. Brauche ich auch nicht, denn ich bin's nun mal aus Fleisch und Blut.

Die erste Instanz meiner heir gestellten Frage, beruht in meinem Fall auf die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Israel und Deutschland!?!

Und in der zweite Instanz, wie ich in München der jüdischen Gemeinde beitreten kann!?!

Schon mal very BIG-THX im Voraus for aswer!

München, Deutschland, doppelte Staatsbürgerschaft, Israel
Iranische & deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich habe eine Frage zur Iranischen und Deutschen Staatsbürgerschaft. Zuerst eine Schilderung meiner Situation: meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Iraner, hat aber die Deutsche Staatsbürgerschaft vor ca. 14 Jahren erworben. Einen iranischen Ausweis etc. hat er trotzdem. Meine Eltern sind geschieden, mit meinem Vater gab es viele Probleme, er wollte mich in den Iran bringen und hat nach gerichtlichen Prozessen weder das Sorgerecht noch ein Besuchs- oder Kontaktrecht. Bis zu meinem 11. Lebensjahr hatte ich den Namen meines Vaters, danach habe ich den deutschen meiner Mutter angenommen. Trotz aller Komplikationen ist der Iran ein Teil meiner Identität. Ich besitze nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun ein paar Fragen: Müsste ich die iranische Staatsbürgerschaft nicht eigentlich automatisch durch meinen Vater haben? Verliere ich die deutsche Staatsbûrgerschaft wenn ich die iranische annehme? Habe ich Vor- oder Nachteile durch diese doppelte Staatsbürgerschaft? Ich habe gelesen, dass man sich dafür persönlich in Anwesenheit und Begleitung seines Vaters beim iranischen Konsulat melden muss. Ist das immer so? wäre in meinem Fall ja nicht so optimal. Außerdem gibt man als Frau ja Rechte an seinen Vater ab wenn man iranisch wird, das wäre ja eher katastrophal in diesem Fall. Hat der Vater diese Rechte auch wenn die Tochter bei Annahme der Staatsbürgerschaft schon volljährig ist? Was geht mit dieser Staatsangehörigkeit einher? Ist ein bisschen viel, ich hoffe aber, dass ihr ein paar Tipps habt. Danke schon mal im Voraus! :)

Ausland, Deutschland, Recht, Anwalt, doppelte Staatsbürgerschaft, Iran, Migration, Staatsbürgerschaft
Muss man die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Eltern trotz Abstammungsprinzip in Deutschland anmelden?

Hallo!

Meine Mutter ist Deutsche (d.h. Deutsche ohne Migrationshintergrund plus deutsche Staatsbürgerin), mein Vater Türke (er hat nur die türkische Staatsbürgerschaft, lebt aber seit über dreißig Jahren in Deutschland). Sie waren nie verheiratet. Bei meiner Geburt habe ich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Vor ungefähr 15 Jahren wurde in der Türkei ein Gesetz verändert, sodass auch Kinder von unehelichen binationalen Eltern den türkischen Pass beantragen konnten. Ich war minderjährig und wusste nichts davon, aber mein Vater hat damals für mich einen türkischen Ausweis beantragt und auch bekommen. Das Problem: er hatte das vorher nicht in Deutschland geklärt. Bisher habe ich diesen Ausweis nie verwendet, bin also in Deutschland nicht als doppelte Staatsbürgerin gemeldet, sondern nur als deutsche. Aufgrund einer Erbschaft in der Türkei werden wir aber demnächst im türkischen Konsulat meinen türkischen Ausweis vermutlich das erste mal verwenden müssen und es ist nicht unwahrscheinlich, dass durch diese Verwendung auch der deutsche Staat von meiner unangemeldeten türkischen Staatsbürgerschaft erfährt. Nach einiger Recherche haben wir auf der Homepage der Regierung folgende Aussage über das Abstammungsprinzip gefunden:

"Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit." (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/ap-abstammungsprinzip.html)

Was uns jetzt irritiert ist die Formulierung "wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt..."

Was sind die anderen Fälle? Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft außerdem ungefähr mit 15, also nicht mit der Geburt, erhalten. Kann mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden, weil wir die türkische nicht angemeldet hatten? War das eine Straftat oder nicht?

Vielen Dank für Antworten!

Politik, Recht, doppelte Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft, Reisen und Urlaub
ESTA oder VISUM? Und welcher besuchszweck?

Hallo zusammen,

Nach langer Diskussion und allem, dachte ich mir mal ich frage hier.

Ich wollte bei einer Summer School von meiner Uni teilnehmen, welche nur ne Woche geht und man sich nichts anrechnen lassen kann. An der US Uni wäre ich dann in dieser Zeit und das ganze wird irgw. inoffiziell gehalten, weswegen ich vor Reiseantritt auch keine Bescheinigung kriege (Ist sowas wie n Mini Austausch).Ebenfalls wollte ich entweder davor oder danach meine Verwandten in Kalifornien besuchen.

Jetzt habe ich folgendes Problem. Meine Eltern haben die iranische Abstammung, sowohl als auch den deutschen Pass. Da ich noch nie im Iran war und auch keinen iranischen Pass besitze, frage ich mich ob mich das trotzdem betrifft und ich dementsprechend kein ESTA beantragen darf? Oder besser gesagt, ob ich überhaupt die Staatsbügerschaft besitze? Und wenn ja, wo kann man das überhaupt einsehen (Nein, ich möchte nicht die iranische Botschaft hierfür kontaktieren..). Von der ganzen Geschichte wusste ich auch nichts, da mein Vater bereits verstorben ist und meine Mutter selbst seit Ewigkeiten nicht mehr im Iran war.

Eine weitere Frage wäre noch wie man sich das mit Pass Kontrollen vorstellen kann? Da ich ja keine richtige Bescheinigung vorlegen kann, aber von 2 verschiedenen Flughäfen Ein/Ausreise - auf was sollte ich mich einstellen?

Meine Uni zeigt sich leider sehr nicht kulant, aber ich würde trotzdem so gerne an der Summer School & Reise nach Kalifornien teilnehmen wollen..

USA, deutscher Pass, doppelte Staatsbürgerschaft, Einreisebestimmungen, Visum, Visum USA, ESTA, USA-Reise, Einreise USA