Welche Staatsbürgerschaft wird unser Kind haben?

5 Antworten

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Dein Kind bekommt beide Staatsbürgerschaften, vorausgesetzt dein Verlobter die Vaterschaft anerkennt ider diese vom Gericht festgestellt wird.

Das Kind bekommt beide Staatsbürgerschaften durch das Abstammungsprinzip.

Wer deutsche Vorfahren hat, der wird auch Deutscher. Nennt sich das Abstammungsprinzip. Die Mutter ist Deutsche, also wird das Kind auch Deutscher, egal wo es geboren wird.

Australien galt lange Zeit das Prinzip des Geburtsorts, wenn in Australien geboren, dann bekommst es auch die Nationalität. Nun wird vermehrt auf das Abstammungsprinzip umgeschwenkt. Soweit ich weiß, reicht es aus, wenn ein Elternteil (also der Vater) Australier ist. In Deutschland und nur verlobt gilt die Nationalität der Mutter.

PS: Wenn das Kind auch Deutscher wird, so muss du ein wenig auf die Wahl des Namens achten, das Geschlecht muss daraus deutlich erkennbar sein und die Würde nicht herabsetzen.

LeroyJenkins87  12.09.2017, 10:08

Laut deutschem Recht muss das Geschlecht seit rund 10 Jahren nicht mehr klar erkennbar sein (d.h. der Name kann euch neutral sein).

Darüber hinaus gibt es noch sehr viel mehr Anforderungen.

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Jewi14  12.09.2017, 10:30
@LeroyJenkins87

Die Zahl der Intersexuellen ist äußert gering, so das man diese Ausnahme nur sehr selten in Betracht ziehen muss.

PS: Intersexualität, nicht Transsexualität.

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sumi79  15.09.2017, 08:47

"In Deutschland und nur verlobt gilt die Nationalität der Mutter."

Familienstand der Mutter oder ihr alleiniges Sorgerecht wirkt sich in keiner Weise auf die Staatsangehörigkeit des Kindes aus.

Wenn in der Geburtsurkunde der Name des australischen Vaters vermerkt ist, dann bekommt das Kind ebenso die australische Staatsangehörigkeit. Auch dann, wenn seine Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

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Wenn euer Kind in Deutschland geboren wird hat es die deutsche Staatsbürgerschaft

Mcf1978 
Fragesteller
 12.09.2017, 07:50

Und wenn Ich in Australien entbinde?

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Woelfin1  12.09.2017, 07:52
@Mcf1978

Das müsste doch dein Partner wissen.Ich kenne mich mit den australischen Gesetzen leider nicht aus

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PatrickLassan  12.09.2017, 07:52

In Deutschland gilt grundsätzlich immer noch das Abstammungsprinzip. Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bekommt auch das Kind diese Staatsangehörigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/\_\_4.html

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Andreas Starke  19.02.2019, 11:37
@PatrickLassan

... unter der Voraussetzung, dass der deutsche Elternteil, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet ist, in diesem Fall die Mutter, in Deutschland geboren ist. Falls nicht, kann das Kind innerhalb eines Jahres seit der Geburt beim deutschen Konsulat gemeldet werden und ist dann seit Geburt deutsch. Nur der Vollständigkeit halber. Durch diese Bestimmung wird bewirkt, dass nicht in einer ursprünglich deutschen Familie irgendwo auf der Welt (Brasilien, USA, Westsamoa) die deutsche Staatsangehörigkeit von einer Generation an die nächste automatisch weitergegeben wird, obwohl es keinerlei Bindungen und Interesse an Deutschland mehr gibt.

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< Mein Verlobter und ich wollen ein gemeinsames Kind haben.
< Im Moment lebt er in Australien und ich in Deutschland.

Wie soll das gehen? Fernbefruchtung? (Entschuldigung. Den konnte ich mir nicht entgehen lassen.)