Eine Mutter hat eine doppelte Staatsbürgerschaft, bekommt das Kind auch eine?
Ein konkretes Beispiel:
Die Mutter hat eine niederländische und deutsche Staatsbürgerschaft, da ihre Mutter niederländisch ist.
Der Vater hat eine deutsche.
Kann das Kind der zwei auch eine doppelte haben? Und kann dies immer so weitergehen?
1 Antwort
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Das Kind erhaelt dann beide Staatsangehoerigkeiten.
Wenn es dann spaeter selbst mit beispielsweise einem Italiener/einer Italienerin eigene Kinder bekommt, erhalten die dann zusaetzlich zur deutschen und zur niederlaendischen Staatsangehoerigkeit auch noch die italienische.
Das kann unbegrenzt so weiter gehen, sofern das Staatsangehoerigkeitsrecht des jeweils beteiligten Staates dies zulaesst.