Bekommt mein Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft wenn ich ihn in der Türkei bekomme?
Ich lebe in der Türkei und habe die doppelte Bürgerschaft (deutsch-türkisch) doch mein Mann ist Türke. Wenn ich mein Baby auch hier bekomme, bekommt dann mein Baby die Deutsche Staatsbürgerschaft?
10 Antworten

es kommt darauf an was das land in dem dein Kind geboren wird für ein Prinzip führt.. z.B. das Territorialprinzip.. wenn das gegeben ist, bekommt dein Kind die Staatsbürgerschaft des Landes in dem es geboren wird..
- Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
- Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.


@mareke164: Dein zweiter Punkt ist falsch. Auch ein im Ausland geborenes Kind einer/s Deutschen ist seit seiner Geburt deutsche/r Staatsbürger/in. Einzige Ausnahme: Der Elternteil, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet ist, ist selbst nicht in Deutschland geboren. Dann muss die Geburt innerhalb eines Jahres beim deutschen Konsulat angezeigt werden. Damit ist das Kind dann deutsche/r Staatsbürger/in seit Geburt.
Auch der erste Satz ist natürlich falsch. Das sog. Teritorialprinzip (ius soli = Recht des Bodens) wird nur von den klassischen Einwanderungsländern angewandt, wie USA, CAN, AUS, NZ. Fast alle anderen Länder, darunter Deutschland und die Türkei verfahren nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis = Recht des Blutes). Davon gibt es Ausnahmen, wie z.B. das deutsche Optionsmodell und die Vererbung der US-Staatsangehörigkeit an im Ausland geborene Kinder (unter bestimmten Voraussetzungen).

normalerweise bekommt das Kind immer die Staatsbürgerschaft der Eltern, egal wo es geboren wurde. Du kannst natürlich auf dem Standesamt nachfragen wie das in euren speziellen Fall genau ist.

Also in Wikipedia steht hierzu folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/DeutscheStaatsangeh%C3%B6rigkeit#ErwerbderdeutschenStaatsangeh.C3.B6rigkeitdurchgesetzlichen_Automatismus
Wenn ich das richtig interpretiere (Das ist jetzt also keien Garantie) KANN dein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Für eine 100% Info würde ich mich aber mal an das Standesamt des Ortes wenden, in dem du zuletzt gelebt hast.

Da der Vater des Kindes Türke ist und Du beide Staatsaangehörigkeiten hast, bekommt auch das Kind Beide. Vorausgesetzt,der Vater stimmt zu und Deine deutsche Staatsangehörigkeit ist als Doppelte anerkannt. Dann kannst Du nach der Geburt beim deutschen Konsulat die 2. Staatsangehörigkeit für das Kind beantragen.

Meine Güte!
Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft ab der Geburt, wenn es
- als Kind einer Deutschen in Deutschland geboren wird oder
- als Kind einer Deutschen, die in Deutschland geboren ist, im Ausland geboren wird oder
- als Kind einer Deutschen, die nicht in Deutschland geboren ist, im Ausland geboren wird und die Geburt innerhalb eines Jahres beim deutschen Konsulat im Geburtsland gemeldet wird. Mit der Meldung kann dann gleich ein Reisepass ausgestellt werden.
Das gilt natürlich unabhängig davon, ob der Vater zustimmt. Dies ist nämlich keine Einbürgerung, sondern die Staatsangehörigkeit entsteht mit der Geburt, weil die Mutter Deutsche ist. Punkt.
Auch eine "Anerkennung" der doppelten Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Entweder sie bestehen oder sie bestehen nicht. Sie bestehen regelmäßig dann, wenn die Mutter selbst Eltern verschiedener Staatsangehörigkeiten hat.

Im Normalfall bekommt es die türkische Staatsbürgerschaft wegen der Geburt! Wenn Du in Deutschland gebärst bekommt es die Deutsche! Aber in der Türkei, wenn das geht kannst Du auch für das Kind eine Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. Nur ob das funktioniert, da bin ich überfragt?! Alles Gute für die Niederkunft!

Ja, tatsächlich. Im gegebenen Fall tritt eine Doppelstaatsbürgerschaft ein, automatisch, sie muss nicht beantragt werden.
für deutschland gilt aber nicht das territorialprinzip.