Doppelte Staatsbürgerschaft? Optionspflichtig?
Hey Leute ich bin 2000 in DE geboren und 21J. . Meine Eltern in der Türkei. Papa ist deutscher Staatsangehörigkeit und aus der türkischen ausgetreten aber mama ist noch türkische. Ich hab die DE Staatsangehörigkeit und auch die türkische. Ich möchte aus der Türkischen austreten.aber die deutsche behalten was tun?? Braucht das türkische Konsulat die Unterschriften beider Elternteile ??
bin ich Optionspflichtig in DE??
meine Mutter ist leider noch türkische Staatsangehörigkeit und darf nicht in die Türkei reisen aber in anderen Ländern schon, wird das ein Problem sein im türkischen Konsulat, meine Eltern sind politisch geflüchtete. .
hilfeeee lg
3 Antworten
Du bist volljährig und darfst eigenmächtig eine Staatsangehörigkeit abgeben ;) (Obwohl du nach dieser Konstellation ein Anrecht auf Beide hast und auch beide behalten dürftest). Der Status deiner Eltern ist dabei auch nicht relevant, du kannst beruhigt einen Termin ausmachen
Das Problem aber ist dass, das türkische Konsulat höchstwahrscheinlich Unterschriften beider Elternteile braucht da ist es egal ob man volljährig ist oder nicht. und meine Mama darf nicht in die Türkei einreisen wegen früher (politische Verfolgung) und Probleme bekommen würde wenn sie ins türkische Konsultat beitritt
Hat dein Vater die deutsche Staatsangehoerigkeit bereits zum Zeitpunkt deiner Geburt besessen? Dann bist du nicht optionspflichtig.
Aber auch wenn dein Vater die deutsche Staatsangehoerigkeit zum Zeitpunkt deiner Geburt noch nicht besessen hat, bist du nur dann optionspflichtig, wenn du nicht in Deutschland aufgewachsen bist. Das scheinst du aber zu sein. Somit duerftest du auch nicht der Optionspflicht unterliegen und daher auch keine Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklaerung erhalten.
Wenn du deine tuerkische Staatsangehoerigkeit dennoch aufgeben willst, steht dir das natuerlich frei. Zu den tuewrkischen Voraussetzungen und Ablaeufen kann ich dir allerdings nichts sagen.
Soweit ich weiß kannst du zwei Staatsbürgerschaften haben.
Habe sowohl die deutsche als auch die französische.
Wenn du die türkische ablegen möchtest ( HUST.. gute Entscheidung... HUST)
Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss der Betroffene erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte. Dies muss höchstwahrscheinlich dann beim Konsulat stattfinden.
Noch mal zur Erklärung oben: ich habe keine Abneigung gegen Türken persönlich sondern nur gegen DEN FÜHRER der Türken. Daher gute Entscheidung.
Bekomme dann wahrscheinlich Post von der Stadt wenn’s so weit ist oder ?