Grundsätzlich ist es die Angelegenheit des Vermieters dir einen zum vertragsgemäßen Standard der Wohnung gehörenden Telefonanschluss bereitzustellen. Es sei denn, du wurdest vorab auf das Fehlen der entsprechenden Anschlussmöglichkeit hingewiesen. Wie ich jedoch deinen Angaben entnehme, wusstest du davon nichts.
Ein Kabel-Anschluss ist z.B. so ein Anschluss, weil du ja darüber Telefonieren und ins Internet kannst. Einen Telekom-Abschluss (TAE) muss dir der Vermieter beim Vorhanden der funktionierenden TV-Dose also nicht liefern.
Er muss aber dafür Sorge tragen, dass die bereits vorhandene TV-Dose funktionsfähig ist und bleibt bzw. dafür Sorge tragen, dass du darüber kommunizieren kannst. Hier muss er die Aufrüstung zu einer Multimedia-Dose und die eventuelle Reparatur der Leitung bezahlen bzw. in Auftrag geben.
Wenn du dich jedoch mit deinem neuen Vermieter nicht streiten möchtest, dann wäre noch z.B. der GigaCube von Vodafone oder ein vergleichbarer Produkt eines anderen Anbieters eine weitere Option.
Wichtig wäre jedoch in dem Fall sicher zu stellen, dass der einwandfreie LTE oder 5G Empfang des entsprechenden Anbieters innerhalb der Wohnung gewährleistet ist. Darüber hinaus muss man auch wissen, dass so ein Anschluss in der Regel teuerer ist.
Wenn du dich entscheidest doch den Vermieter in die Pflicht zu nehmen, dann hilft dir folder Musterschreiben dabei:
Sehr geehrter Herr / Frau [Name],
gemäß § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die übliche technische Grundausstattung.
Nach heutiger Verkehrsanschauung umfasst dies mindestens eine fest installierte Anschlussmöglichkeit für Telefonie und Internet (z. B. TAE-Dose oder Kabel-Multimediadose). Eine solche Anschlussmöglichkeit ist derzeit in der Wohnung nicht bzw. nicht funktionsfähig vorhanden.
Die Möglichkeit, Telekommunikationsdienste ausschließlich über Mobilfunk (LTE/5G) zu nutzen, stellt nach der aktuellen Rechtsauffassung keinen gleichwertigen Ersatz dar, da es sich hierbei nicht um eine fest mit der Wohnung verbundene Anschlussinfrastruktur handelt, sondern um eine externe und von der Netzabdeckung abhängige Lösung.
Ich bitte Sie daher, mir die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch die Bereitstellung einer funktionierenden Anschlussdose (TAE oder Multimediadose) zu ermöglichen.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Frist setzen, z. B. 14 Tage ab Briefdatum] mit, wie Sie hier weiter verfahren werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]