Problem mit Internet?
Hi,
ich bin vor kurzem in meine neue Wohnung eingezogen und habe zunächst einen Kabelvertrag abgeschlossen. Nach dem vereinbarten Technikertermin stellte sich jedoch heraus, dass die vorhandene Kabeldose veraltet und deaktiviert ist, sodass dort kein Signal mehr ankommt. Der Techniker hat mir daher empfohlen, auf DSL zu wechseln, was ich inzwischen auch getan habe.
Der Techniker teilte mir mit, dass ein DSL-Anschluss grundsätzlich verfügbar sei, hat jedoch nicht überprüft, ob in meiner Wohnung bereits eine TAE-Buchse vorhanden ist. Tatsächlich gibt es in meiner Wohnung keine DSL-/TAE-Telefondose.
Daher meine Frage: Wie geht es nun weiter? Wird ein Techniker bei mir eine entsprechende Dose installieren, und womit muss ich in diesem Zusammenhang rechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
4 Antworten
Hi,
Ist ja richtig Must. Schau nur, dass Du nicht überall Verträge abschließt, die Du dann nich direkt kündigen kannst. Ein Freund hatte mal 1 Jahr doppelt gezahlt.
Ich würde fie snderen Mieter mal fragen, wue die es gaven, und dann mit dem Vermieter sprechen. Er muss das Kabel bereitstellen.
Hallo OrdinaryDude104,
wenn keine TAE in der Wohnung vorhanden ist, DSL aber grundsätzlich zur Anschrift verfügbar ist, wird die Bereitstellung mit Außendienst-Termin gebucht. Dabei ist wichtig, dass im Auftrag vermerkt ist, dass keine TAE vorhanden ist und diese installiert werden muss.
Es grüßt Wiebke
Eine Kabeldose kann aktiviert werden, der Kabelanschluss kostet monatlich Geld plus nochmal die Kosten für den Internetanschluss.
Vom Telefonanschluss im Haus kann ein Telefonkabel in die Wohnung verlegt werden für DSL, technisch besser ist aber Internet durch Kabel. Wenn gar kein Telefonanschluss im Haus ist, würde es teuer werden dorthin ein Telefonkabel zu verlegen. Günstiger wäre der Kabelanschluss, der ist bereits da und kann aktiviert werden, vermutlich hat der Internetanbieter darum den Kabelvertrag angeboten, weil dafür der Kabelanschluss aktiviert werden kann, der Kabelanschluss ist die Voraussetzung dafür dass dort Internet durch Kabel funktioniert, das kostet wie Anfangs gesagt extra.
Ist es nicht, aus dem Grund wie ich in meiner Antwort bereits geschrieben habe.
Es ist korrekt. Es sei denn, der Kabelanschluss im Haus gehört einem Drittanbieter und nicht einem selbst. In dem Fall kann der Eigentümer des Abschlusses eines zusätzliche Gebühr verlangen.
Grundsätzlich ist es die Angelegenheit des Vermieters dir einen zum vertragsgemäßen Standard der Wohnung gehörenden Telefonanschluss bereitzustellen. Es sei denn, du wurdest vorab auf das Fehlen der entsprechenden Anschlussmöglichkeit hingewiesen. Wie ich jedoch deinen Angaben entnehme, wusstest du davon nichts.
Ein Kabel-Anschluss ist z.B. so ein Anschluss, weil du ja darüber Telefonieren und ins Internet kannst. Einen Telekom-Abschluss (TAE) muss dir der Vermieter beim Vorhanden der funktionierenden TV-Dose also nicht liefern.
Er muss aber dafür Sorge tragen, dass die bereits vorhandene TV-Dose funktionsfähig ist und bleibt bzw. dafür Sorge tragen, dass du darüber kommunizieren kannst. Hier muss er die Aufrüstung zu einer Multimedia-Dose und die eventuelle Reparatur der Leitung bezahlen bzw. in Auftrag geben.
Wenn du dich jedoch mit deinem neuen Vermieter nicht streiten möchtest, dann wäre noch z.B. der GigaCube von Vodafone oder ein vergleichbarer Produkt eines anderen Anbieters eine weitere Option.
Wichtig wäre jedoch in dem Fall sicher zu stellen, dass der einwandfreie LTE oder 5G Empfang des entsprechenden Anbieters innerhalb der Wohnung gewährleistet ist. Darüber hinaus muss man auch wissen, dass so ein Anschluss in der Regel teuerer ist.
Wenn du dich entscheidest doch den Vermieter in die Pflicht zu nehmen, dann hilft dir folder Musterschreiben dabei:
Sehr geehrter Herr / Frau [Name],
gemäß § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die übliche technische Grundausstattung.
Nach heutiger Verkehrsanschauung umfasst dies mindestens eine fest installierte Anschlussmöglichkeit für Telefonie und Internet (z. B. TAE-Dose oder Kabel-Multimediadose). Eine solche Anschlussmöglichkeit ist derzeit in der Wohnung nicht bzw. nicht funktionsfähig vorhanden.
Die Möglichkeit, Telekommunikationsdienste ausschließlich über Mobilfunk (LTE/5G) zu nutzen, stellt nach der aktuellen Rechtsauffassung keinen gleichwertigen Ersatz dar, da es sich hierbei nicht um eine fest mit der Wohnung verbundene Anschlussinfrastruktur handelt, sondern um eine externe und von der Netzabdeckung abhängige Lösung.
Ich bitte Sie daher, mir die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch die Bereitstellung einer funktionierenden Anschlussdose (TAE oder Multimediadose) zu ermöglichen.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Frist setzen, z. B. 14 Tage ab Briefdatum] mit, wie Sie hier weiter verfahren werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Wenn man nur Kabelinternet, aber kein TV bucht, muss man auch nur Kabelinternet bezahlen. Eine zusätzliche Grundgebühr muss dafür nicht bezahlt werden. Das ist nur für die TV Grundversorgung und darf nicht Vorraussetzung für einen Internetanschluss sein. Das nutze ich schon seit Jahren so.