Der Neonazi erzählt lautstark, daß er in 'einem Lokal in Buchenwald neben dem Verbrennungsofen sitzen möchte, da sei es wenigstens warm'. (Getarnt als 'Scherz').
Muss ein Gastwirt solche Dinge dulden, oder kann er sich hier auf sein Hausrecht beziehen?
Der Neonazi würde, so bereits angekündigt, in dem Falle Stimmung machen (Drohung).
Das Lokal befindet sich in Sachsen.