Doppelte Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit auf das Kind übertragen?

1 Antwort

Dein Kind kann beide Staatsbürgeschaften haben. Die deutsche müsste es schon haben. Die amerikanische müsste es durch Optionsrecht erhalten, sodass die deutsche Staatsbürgeschaft nicht abgegeben werden muss.

Deine Info zum Alter des Kindes hat schon Bedeutung. Es gibt viele Länder deren Optionsanwartschaften verfallen, wenn das Kind ein bestimmtes Alter hat. In der Regel sind die Altersgrenzen 18, 21 oder 25 Jahre. Ob das in Bezug auf die amerikanische auch so ist, weiss ich nicht. Einfach mal im US-Konsulat anfragen. Meine Empfehlung ist aber immer so schnell als möglich mit dem Verfahren zu beginnen. Oft dauert es lange bis man alles beisammen hat und oft ändern sich die Gesetze. Am besten gleich mal das US-Konsulat kontaktieren bzw. deren Homepage aufrufen.

Gruß.

Supremo245