Kann man die doppelte Staatsbürgerschaft auch rückwirkend beantragen?

4 Antworten

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Das wird von Staat zu Staat verschieden sein . Jedes Land hat seine eigenen Gesetze.

Ahnungslos83 
Fragesteller
 27.01.2014, 13:08

Denke ich mir. Hier in Deutschland gelten dann wohl die deutschen Gesetze, nach denen wollte ich mich erkundigen ;))

Ahnungslos83 
Fragesteller
 27.01.2014, 13:12

ah ok, jetzt erst verstanden, vbielen Dank!

Das kommt darauf an. Entscheidend ist primär das Recht des Staates, das die zweite Staatsbürgerschaft anerkennt. Es kommt also darauf an, mit welcher Staatsbürgerschaft das Kind in deinem Beispiel geboren wird. Hat es von Geburt an nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, kann es diese später beantragen ohne die alte zu verlieren. Wird das Kind als Deutscher geboren, kommt es auf das geltende Recht des Landes an, das die zweite Staatsbürgerschaft anerkennen soll. Das wird dann schwierig, wenn der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland ist. Beispiel: Mutter zur Hälfte türkisch, Kind als Deutscher geboren, dauerhafter Aufenthalt in Deutschland. In diesem Fall würde die Türkei vermutlich keine doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen, da das Kind selbst eine andere Staatsbürgerschaft hat und nicht in der Türkei lebt. Für die Praxis heißt das: Wenn das Kind Staatsbürger eines anderen Staates ist, als das, in dem es lebt, ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Allerdings gibt es auch Staaten (z.B. Iran, Pakistan, Libanon,...) die wiederum die Staatsbürgerschaft aberkennen, wenn die eines anderen Staates angenommen wird. Also: Iraner nimmt deutsche Staatsbürgerschaft an und verliert die iranische. Dann gibt es also keine doppelte Staatsbürgerschaft. Bei mehr Details im Beispiel kann ich dir vielleicht noch Genaueres sagen

Ahnungslos83 
Fragesteller
 27.01.2014, 13:14

Mutter (Deutsch - Bolivien), Vater (Deutsch) Kind bei Geburt auch deutsch und dauerlebend in Deutschland

Vielen Dank

00kille00  27.01.2014, 13:52
@Ahnungslos83

Dann wird es schwierig. Das Kind hat ja die deutsche Staatsbürgerschaft bereits. Die zweite müsste also in Bolivien beantragt werden. Von deutscher Seite aus, steht dem nichts im Weg, wir haben ja den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft kürzlich gesetzlich frei gemacht. Allerdings wird dieses Beispiel an Bolivien scheitern. Das Kind hat keinen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft, da es bereits eine hat und überhaupt nicht in Bolivien lebt. Um nach der Geburt eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist der Aufenthalt aber erforderlich.

Seshikas  27.01.2014, 18:48
@00kille00

Wenn du keine Ahnung hasdt solltest du nichts schreiben!!!

Ich hab jetzt kewine Lust diesen ganzen schwachsinn aufzulösen, nur ein paar punkte:

Von deutscher Seite aus, steht dem nichts im Weg, wir haben ja den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft kürzlich gesetzlich frei gemacht

Wo das denn ? Der Koalitionsvertrag ist lediglich eine Absichtserkläruzng und NOCH kein Gresetz und er betrifft nur Optionsdeutsche (beide Eltern Ausländer).

Das Kind hat keinen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft, da es bereits eine hat und überhaupt nicht in Bolivien lebt. Um nach der Geburt eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist der Aufenthalt aber erforderlich.

Es hätte keinen Anspruch auf die Bolivianische Sta wenn es in Bolivien nach dem Teritorialrecht gehen würde. Ob es scvhon eine Hat oder nicht ist in fast allen Ländern egal (ausnahme China).

Bist du sicher das Bolivien das Teritoriaslprinzip hat ?????

00kille00  27.01.2014, 18:53
@Seshikas

Es geht um die Gesetzesänderung von 2011 ...

Seshikas  27.01.2014, 19:06
@00kille00

In Bolivien ? Was wurde denn geändert ?

Weil in D gab es keine hier relevante Änderung

"Wenn das Baby geboren wird, kann auch für das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt werden."

Schon in dieser Formulierung steckt ein Fehler. Es geht wahrscheinlich nicht um eine Einbürgerung. Diese müsste beantragt werden, sondern um die Feststellung oder Anerkennung einer Staatsbürgerschaft. In den meisten Ländern hat ein Kind seit Geburt die Staatsangehörigkeit des Landes, dessen Staatsangehörigkeit ein Elternteil hat. In komplizierten Fällen ist dies von bestimmen Bedingungen abhängig, die manchmal auch in einer bestimmten Frist nachgewiesen werden müssen. In den häufigsten einfachen Fällen muss nur die Staatsangehörigkeit festgestellt werden. "Rückwirkend" ist das nicht, wenn sie schon seit Geburt bestanden hat.

Wozu ? In deinem Beispiel ist das Kind zumindest deutsch, darüber Hinaus hat es auch die sta der Mutter ( im zweifel beide) Das richtet sich nach dem recht des staates dessen sta die Mutter hat.

Da braucht niemand was beantragen, so ein Kind iust ein natürlicher Meghrstaater vbis zum ende

Da es wohl real ist:

Mutter (Deutsch - Bolivien), Vater (Deutsch) Kind bei Geburt auch deutsch und dauerlebend in Deutschland Wenn Kind von Mutter erwerben konnte (nach bolivianischem recht) dann ist es bolivianisch - ob es nu einen Pass hat oder nicht. Frag bolivianiscvhe Botschaft

Ahnungslos83 
Fragesteller
 27.01.2014, 18:41

Es handelt sich um Bolivien.

Also wenn die Mutter die doppelte Staatsangehörigkeit hat, haben die Kinder diese ebenfalls?

Seshikas  27.01.2014, 18:54
@Ahnungslos83

Nöö :-)

Kind bekommt nacxh deutschem recht vom deutschen Elternteil die deutsche sta. Und (wenn Bolivien das abstammungsprinzip hat - wovon ich ausgehe) vom bolivianischen Elternteil die bolivianische Sta. Wenn mutter bveide hat geht das auch ohne Vater mit beiden sta :-)

Vorauissetzung Bolivien hat Abstammungsrecht. Frag bei bolivianischer Botschaft/Konsulat nach. Wenn die feststellen Kin ist Bolivianisch OK, wenn nicht pecfh gehabt