Kann ich in Deutschland zwei Staatsangehörigkeiten haben?

3 Antworten

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In deinem Fall geht das leider nicht. Bei deiner Einbürgerung musst du die vietnamesische Staatsbürgerschaft auf jeden Fall aufgeben.

Andreas Starke  15.06.2019, 09:14

Naja. Wenn, wie der Fragesteller schreibt, die Aufgabe der vietnamesischen Staatsangehörigkeit sehr schwierig ist, kann das deutsche Ausländeramt auch auf die Aufgabe verzichten. Das müsste der Fragesteller mit dem deutschen Ausländeramt verhandeln.

sumi79  15.06.2019, 11:10
@Andreas Starke

Ein "Riesenaufwand" ist noch lange kein Grund auf die Aufgabe der vietnamesischen Staatsbürgerschaft zu verzichten. Wenn man es genau nimmt, ist jede Ausbürgerung in der Regel mit einem Riesenaufwand verbunden und kann eine längere Zeit dafür beanspruchen.

Auf die Aufgabe wird in der Regel verzichtet, wenn eine Ausbürgerung entweder unmöglich ist, oder absichtlich und nachweislich unnötig erschwert wird. Z.B. wenn Dokumente vofgelegt werden müssen, die nicht mehr existieren und nicht erneut zu beschaffen sind.

Oder wenn man langfristig keinen Termin bekommt um einen Ausbürgerungsantrag zu stellen.

Oder wenn die Ausbürgerung schlicht verweigert wird.

Das sind sogenannte Ausnahmefälle. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Frag doch einfach auf dem Ausländeramt oder dem Passamt nach. Vielleicht ist für dich auch die viernamesische Botschaft zuständig.

Ich bin sowieso der Meinung, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht richtig ist. Entweder ist man Deutscher oder Ausländer. Mit einer doppelten Staatsangehörigkeit hat man als Ausländer den Vorteil, dass man immer in dem Land leben kann, in dem es einem besser geht. Man übernimmer praktisch keinerlei Verantwortung, wenn es dem Land schlecht geht.

Ich kann es nicht begreifen. Du bist in Deutschland geboren, hast in Deutschland Abitur gemacht, schreibst und sprichst wahrscheinlich hervorragend Deutsch, hast in Deutschland ein Hochschulstudium abgeschlossen und bist nicht in der Lage zum Ausländeramt zu gehen und dort Deine Frage zu stellen. Wie kann das sein?

Da ich nicht annehme, dass Du hier eine zutreffende Antwort erhältst, die Antwort von olipoli ist ein Beispiel dafür (nein, die vietnamesische "Botschaft", er meint wahrscheinlich das vietnamesische Konsulat, wird Dir keine verbindlichen Auskünfte zur Frage, ob der deutsche Staat mehrfache Staatsangehörigkeiten zulässt, und nach seiner Meinung, ob mehrfache StA gut oder schlecht sind, hattest Du nicht gefragt), teile ich Dir folgendes mit:

Der deutsche Staat ist der Auffassung, dass mehrfache Staatsangehörigkeiten (mfStA) vermieden werden sollten. Das hat folgende Konsequenzen:

  • Bei mfStA seit Geburt (durch die Abstammung von "mehrstaatlichen" Eltern oder durch Geburtsort) greift der deutsche Staat nicht ein. Diese Kinder können die deutsche StA neben anderen StA ihr ganzes Leben lang behalten.
  • Bei der Einbürgerung von Ausländern verlangt der deutsche Staat, dass alle anderen StA aufgegeben werden. Darauf wird verzichtet, wenn die alte StA (1) eine EU-StA oder die schweizerische StA ist oder (2) nicht aufgegeben werden kann (Beispiele sind Mexiko und Bolivien) oder (3) besonders schwierig oder langwierig ist (Beispiel Iran) oder (4) unzumutbar ist (die Entlassung ist nur durch Zahlung eines hohen Geldbetrages möglich) oder wenn das Ausländeramt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Genehmigung ist nicht die Beibehaltungserlaubnis (siehe nächster Punkt).
  • Ein Deutscher verliert seine deutsche StA automatisch, wenn er "auf Antrag" eine fremde StA annimmt, auch wenn ihm das gar nicht bewusst ist. Auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung: Auf die Ausbürgerung wird verzichtet, wenn der Person eine sog. "Beibehaltungserlaubnis" (Erlaubnis der Beibehaltung der deutschen StA) erteilt wird. Diese Erlaubnis ist vor der Einbürgerung im Ausland einzuholen. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Für Dich bleibt nur der Weg der Einbürgerung, d.h. der Weg des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Ob das Ausländeramt auf die Aufgabe der vietnamesischen StA verzichtet (die o.g. Ausnahmegenehmigung erteilt), musst Du mit dem Ausländeramt verhandeln. Es wird das tun, wenn die Aufgabe der vietnamesischen StA für Dich eine besondere Härte darstellt oder Dir dadurch besondere Nachteile entstehen (Beispiel: Du bist ein hochrangiger Mitarbeiter des vietnamesischen Geheimdienstes und musst, um die Position zu behalten, vietnamesischer Staatsbürger bleiben. Anderes Beispiel: Du beziehst als Nachkomme eines Kriegopfers eine hohe staatliche Rente, die aber nur an vietnamesische Bürger bezahlt wird.)

Ein wichtiger Nachteil einer mehrfachen Staatsangehörigkeit ist, dass im Falle einer Notlage in einem Land, dessen StA Du hast, der deutsche Staat Dir keinen "diplomatischen Schutz" gewähren kann.