Staatsbürgerschaft - Deutsch - Griechisch - Türkisch?

2 Antworten

Mache eine Synopse (Vergleich), was Dir welche Staatsangehörigkeit nutzt.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, was die türkische Staatsangehörigkeit nutzen sollte, aber vermutlich ist die von Vorteil, wenn Du öfter mit Deiner zukünftigen Frau dorthin reisen willst.

Quer durch die Welt ist die Staatsangehörigkeit eines EU Staates natürlich viel praktischer.

Also versuche bei der Einbürgerung in die Türkei einen Beibehaltungsantrag für Deutschland zu stellen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland immer noch eine Sonderregelung mit Ausnahme von Bürgern der EU und der Schweiz, wobei Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG die Staatsbürgerschaft, auch eine wie bei Dir durch Verwaltungsakt zuerkannte, schützt. Dennoch gibt es Regelungen, durch welche man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, z.B. wenn man durch Antrag eine neue Staatsbürgerschaft erhält und nicht zuvor einen Beibehaltungsantrag stellt und eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erhalten hat, § 25 Abs. 1 StAG, bestätigt durch das BVerfGE, 2 BvR 1339/06.

Die Türkei gehört nicht zur EU, Du stellst einen Antrag auf Einbürgerung in die Türkei und damit wäre ein Vorliegen einer Beibehaltungsgenehmigung  vor Stellung des Antrags Voraussetzung für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte.