Doppelte Staatsbürgerschaft, Geboren in Deutschland im Jahr 1990?

5 Antworten

1990 geboren und deutsche Staatsangehörigkeit? Wie hast du sie erworben, durch Abstammung oder durch spätere Einbürgerung? Wenn letzteres der Fall ist, würde jetzt ein Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit automatisch den Verlust der deutschen erfolgen.

Abstammung: War en Elternteil zur Zeit deiner Geburt deutsch (Vater oder Mutter)? Dann hast du von Geburt an neben der deutschen Staatsangehörigkeit eventuell auch diejenige deines ausländischen Elternteils erworben. Dann bist du Doppelstaater auf Dauer. Ob diese Konstellation auf dich zutrifft, kann nur die ausländische Botschaft entscheiden und dir auf Antrag einen Reisepass ausstellen. Deine deutsche Staatsangehörigkeit geht dir dadurch nicht verloren.

Kurz: Nein du bekommst keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Du kannst natürlich wechseln. Wenn die Voraussetzungen für eine türkische Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Dann wird dir die deutsche entzogen.

Das deutsche Recht sieht eine Vermeidung von mehreren Staatsbürgerschaften vor. Es gibt Ausnahmen, aber die liegen anders. Treffen bei dir also nicht zu.

ValentinDupree  08.02.2017, 13:05

die deutsche Staatsangehörigkeit, würde aber gerne die Türkische dazunehmen, da ich Türkin bin.

Nur zum Verständnis. Du bist natürlich Deutsche und nicht Türkin.

Wenn du nun Türkin wärst, dann hättest du auch die Staatsbürgerschaft - in dem Fall hättest du eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das wäre auch bis zu deinem 23. Lebensjahr noch möglich gewesen, wenn deine Eltern die türkische Staatsbürgerschaft haben. Aber dann hättest du dich entscheiden müssen.

So wie es scheint gab es bei die allerdings nie die türkische Staatsbürgerschaft. Das wäre also so, als würdest du nun nach der britischen Staatsbürgerschaft fragen.

Seack 
Fragesteller
 08.02.2017, 13:13

Lieben Dank für deine Antwort. Bei mir gab es seinerzeit eine türkische Staatsangehörigkeit, als ich ca. 2 Jahre alt war. Ich bin jedoch in Deutschland geboren und aufgewachsen, inwiefern und ob dies überhaupt ausschlaggebend ist, weiß ich jedoch nicht. LG

Was bedeutet es rechtlich, dass Du in der Türkei "als Bürgerin registriert" bist, und welche Unterlagen könntest Du beim Konsulat bekommen? Auch einen Reisepass? Das fände ich seltsam, aber möglich, jeder Staat kann ja alle möglichen Papiere an alle möglichen Menschen ausstellen. Ist das dann eine Art Ausweispapier für "registrierte Bürger/innen"? Reicht Dir das nicht zur Befriedigung / Pflege Deiner Heimatgefühle aus. Merke: Du kannst alles tun außer die türkische Staatsangehörigkeit "auf Antrag" zu erwerben, weil Du dann automatisch keine Deutsche mehr bist und Deinen deutschen Pass nicht mehr benutzen darfst. Vielleicht verlierst Du auch Dein Aufenthaltsrecht und musst ausreisen.

Aber ist gibt einen Königsweg. Der heißt "Beibehaltungserlaubnis". Mit der geht die deutsche StA nicht automatisch verloren. Sie wird an Türken anscheinend seh selten vergeben im Gegensatz zu US-Amerikanern und Kanadiern. EU-Bürger und Schweizer brauchen sie sowieso nicht. Erkundige Dich beim Ausländeramt oder google mal gründlich.

Seack 
Fragesteller
 08.02.2017, 14:04

Lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort, auch wenn diese stark nach Vorurteilen riecht;-) Laut Aussage des türkischen Polizisten bin ich auch türkische Staatsangehörige, darauf wollte ich mit "registriert" hinaus. Entschuldigen Sie bitte die undeutliche Formulierung. 

Andreas Starke  08.02.2017, 18:46

Schreib mal bitte, wie Du beide Staatsangehörigkeiten, wenn Du sie hast, erhalten hast? Durch Abstammung? Durch Geburtsort? Durch Einbürgerung? Wann und wo geboren? Staatsangehörigkeiten Deiner Eltern bei Deiner Geburt?

Andreas Starke  08.02.2017, 18:56

Meine Antwort riecht nach Vorurteilen? Kannst Du das schon daran erkennen, dass ich das Wort "Heimatgefühle" benutzt habe?

Auch Deutsche haben Gefühle für ihre Heimat und teilen ihre Heimat gern mit Menschen aus der ganze Welt.

Andreas Starke  09.02.2017, 12:58

Bitte beantworte meinen Kommentar von gestern 18:46. Vielleicht bist Du ja legale Doppelstaatlerin. Dann hätte die Ausstellung eines türkischen Passes keinerlei Auswirkung auf Deine deutsche Staatsangehörigkeit.

Deutsche Staatsangehörige dürfen andere Staatsangehörigkeiten haben, sogar mehrere, aber keine Nicht-(EU oder Schweizer) Staatsangehörigkeiten "auf Antrag", d.h. Durch eine beantragte Einbürgerung erwerben. Umgekehrt bürgert der deutsche Staat keine Ausländer ein, so lange sie eine Nicht-(EU oder Schweizer) Staatsangehörigkeit haben, mit gewissen Ausnahmen. Von daher ist die Aussage, dass es unter den Deutschen keine Doppelstaatler gibt, vollkommener Quatsch!

Ganz einfach: Jeder Deutsche, der eine andere Staatsangehörigkeit "auf Antrag" (steht so im Gesetz) verliert dadurch automatisch, auch ohne dass er etwas davon weiß, die deutsche Staatsangehörigkeit. Willst Du das?

Warum möchtest Du auf dem Papier Deutsche sein / bleiben?

Wenn es Dir wichtig ist Türkin zu sein, beantrage einen entsprechenden Pass und gib dann die Deutsche Staatsbürgerschaft zurück.

Sorry aber alles andere ist Heuchelei. Man kann sich nicht aus beidem die Rosinen herauspicken.

Seack 
Fragesteller
 08.02.2017, 13:05

Du bist echt witzig. Wenn es mir nicht wichtig wäre, würde ich mir keine Gedanken machen. Auch wenn du dich lediglich einem Land verbunden fühlst, weil du schlichtweg nichts mit einem anderen Land zutun hast - es gibt eben Menschen, deren Herz für zwei Heimaten schlägt. Wenn du keinen wertvollen Beitrag leisten kannst, solltest du lieber schweigen. Deine Antwort ist mehr als überflüssig.

wilees  08.02.2017, 13:28
@Seack

Auch wenn ich mich einem 2, Land innerlich verbunden fühle, so ist es deshalb längst nicht nötig 2 Staatbürgerschaften zu haben.

Seack 
Fragesteller
 08.02.2017, 13:35
@wilees

Da du weder den Hintergrund noch die Umstände kennst, solltest du dir über die Notwendigkeit kein Urteil erlauben.

Andreas Starke  08.02.2017, 13:25

Warum die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgeben? Die verliert sie bei Einbürgerung "auf Antrag" in einem anderen Land, auch wenn es das Land Ihrer Abstammung ist, sowieso per Gesetz.