Doppelte staatsbürgerschaft?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was du meinst, ist die Optionspflicht nach StAG § 29. Diese betrifft nur Personen mit auslaendischen Eltern, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit durch Geburt in Deutschland nach dem 31.12.1999 oder bei Geburt in Deutschland zwischen dem 1.1.1990 und dem 1.1.2000 durch "Nachmeldung" bis zum 31.12.2000 erworben haben.

Bis vor einigen Jahren unterlagen alle der oben beschriebenen Personen dieser Optionspflicht. Inzwischen wurde das Staatsangehoerigkeitsgesetz aber dahingehen geaendert, dass der Optionspflicht nur noch die Personen unterliegen, die nicht als in Deutschland aufgewachsen gelten.

Du bist aber in Deutschland aufgewachsen und unterliegst dieser Optionspflicht somit nicht.

DrStudent 
Fragesteller
 26.10.2021, 05:46

Danke dir! Eine echt hilfreiche Antwort!

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/doppelte-staatsbuergerschaft-beantragen-die-voraussetzungen/

Anlaufstelle ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde des jeweiligen Wohnorts beziehungsweise der Gemeinde. 

DrStudent 
Fragesteller
 25.10.2021, 20:20

Ah perfekt, danke dir.

DerCaveman  26.10.2021, 01:24

Leider sind manche auf der verlinkten Seite gegebenen Infos falsch. Besonders bezueglich der angeblich bis 2014 bestandenen Optionspflicht bei in Deutschland geborener Personen mit einem deutschen und einem auslaendischen Elternteil. Fuer diesen Personenkreis gab es naemlich nie eine Optionspflicht.