Doppelte Staatsbürgerschaft (türkisch/deutsch) beantragen

3 Antworten

Du hast als Deutscher keine Sonderregelung. Wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft annehme, dann verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch.

Was du ansprichst ist die neue Regelung für hier geborenen Türken, die das Wahlrecht besitzen sich bis zum 23. Lj. zu entscheiden. In der neuen Regelung kann dieser Personenkreis sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden und die türkische beibehalten. Als Deutscher gehörst du nicht dazu.

oguzhan1993  29.09.2014, 13:16

Natürlich steht ihm/ihr die türksiche Staatsangehörigkeit zu, weil er schonmal türkischer Staatbürger gewesen ist.

Es steht den jenigen nicht zu, die noch nie türkischer Staatsbürger waren. Also die die schon als deutscher geborne sind.

NEIN!

Ein deutscher der freiwillig nwe andere Sta annimmt verliert automatisch seine Deutsche Sta (Ausnahmen für EU Staaten)

Die neue Regeklung gilt ausschließlich für Optionsdeutsche. Bedeutet. Hier nach dem 01.01.2000 geborene Kinder von Ausländern die durch die Geburt (nicht durch eine Einbürgerung) deutzsch geworden sind und sich zwischen 18 und 23 Jahren entscheidemn müssen. Nur die sind betroffen (und die zwischen 01.01.1990 und 31.12.1999 geborenen die im Jahr 2000 nach § 40b eingebürgert wurden - waren dieselben voraussetzungen)

Leider haben sämtliche Medien das falsch dargestellt

Einwohnermeldeamt. Aber du bist Deutscher, warum steht dir die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes zu ?