Könnte man in zwei Staaten gleichzeitig Regierungschef sein?

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Ja, sofern die jeweiligen Gesetze dieses nicht explizit verbieten ist es theoretisch möglich.

Der König von England ist ja formell Staatsoberhaupt von einigen Commonwealth Staaten. Das ist nicht das gleiche, aber etwas in der Richtung.

Früher gab es die Doppel Monarchie Österreich-Ungarn, das war schon eher ähnlich.

Edit:

Ergänzung: es gibt tatsächlich keine explizite Regel die ich finden konnte, die verhindert das ein Bundeskanzler auch in einem anderen Land Regierungschef oä ist, sofern die Wählbarkeit zum deutschen Bundestag besteht, also die deutsche Staatsangehörigkeit besteht und Wählbarkeit nicht durch Gerichte ausgeschlossen ist. Da Deutsche im Ausland auch wählbar sind, wäre das kein Problem.

Solange nicht wenigstens einer der Staaten eine Verfassung hat, die verbietet, dass das Staatsoberhaupt zusätzlich eine andere Staatsbürgerschaft hat oder dass das Staatsoberhaupt zugleich Staatsoberhaupt (oder politischer Amtsträger) eines anderen Staates ist, steht dem nichts entgegen.

Hat es historisch mehrfach gegeben, z. B. war unser Kaiser Karl V. zugleich König Carlos I. von Spanien.