Wie kann man sich als bereits doppelter Staatsbürger ausbürgern lassen von der Deutschen Staatsbürgerschaft?
Ich besitze eine Zweite und das schon mein Leben lang.
Was müsste ich tun um meine Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben zu dürfen, denn wie ich im Netz erfahren habe ist das gar nicht so einfach.
Also, was müsste ich tun?
Reicht ein zweiter Pass als begläubigung oder muss man den zweiten Pass nochmal extra begläubigen lassen(würde ja irgendwie keinen Sinn ergeben, denn sonst kännte ich damit nicht reisen oder verhaftet werden.
VG NickySpecky
5 Antworten
Wenn du eine zweite Staatsbürgerschaft hast, kannst du auf die Deutsche verzichten.
Hier ist das Formular:
Da hast du recht, der FS hat nicht erwähnt wo er lebt, da er aber mit einigen deutschen Behörden Probleme hat, lebt er wohl in Deutschland. Wäre ziemlich doof gäbe er die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgäbe, dann gibt es auch keine Unterstützung mehr.
Du kannst bei der oertlich zustaendigen Behoerde die Entlassung aus der deutschen Staatsangehoerigkeit beantragen (eigentlich dort den Verzicht erklaeren und die Zustimmung beantragen). Welche das ist, erfaehrst du bei der fuer deinen Wohnort zustaendigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn du Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr bist. Stehst du in einem oeffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhaeltnis, das kein ehrenamtliches ist, kann die Zustimmung erst erteilt werden, wenn dieses beendet ist. Wehrpflichtige benoetigen zusaetzlich noch die Genehmigung des Bundesverteidigungsministeriums.
Nachlesen kannst du das alles im StAG, vorrangig in den §§ 17 bis 28.
Gilt nur fuer im Ausland lebende Deutsche. Im Inland ist eine andere Behoerde zustaendig.
Wenn du im Bundesverwaltungsamt anrufst werden die dich sicher an die korrekte Behörde weiterleiten
Nein, das wird man dort nicht tun. Im Merkblatt des Bundesverwaltungsamts steht ausdruecklich: "Für Verfahren bei einer Staatsangehörigkeitsbehörde im Inland müssen Sie die Vordrucke der jeweiligen Behörde nutzen. Bitte informieren Sie sich dort. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie sich bei Ihrer Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung erkundigen. Das Bundesverwaltungsamt kann Ihnen die für Sie zuständige Behörde nicht nennen."
Verrückt... dass die das nicht sagen möchten / nicht wissen...
Na ja, warum sollten sie? Ist ja nicht ihr Zustaendigkeitsbereich, sondern der der jeweiligen Stadt oder des Kreises. Das Bundesverwaltungsamt braucht nicht zu wissen, wo die jeweilige Stadt- oder Kreisverwaltung die Zustaendigkeit fuer Staatsrechtsangelegenheiten angesiedelt hat. Damit hat es nichts zu tun.
Im Interesse einer gut funktionnierenden Verwaltung könnte man das wissen. Es würde dem Bürger das Leben erleichtern und verhindern dass er danach weitere 20 Behörden mit Telefonanrufen terrorisiert.
Na ja, 20 Behoerden? Sicher wird man ihm beim Bundesverwaltungsamt sagen, dass er sich an die fuer seinen Wohnort zustaendige Stadt- oder Kreisverwaltung wenden soll. Die wird ihm dann sagen, wo man fuer sein Anliegen zustaendig ist.
Warum würde man denn seine Staatsbürgerschaft abgeben? Ich frage nur aus Interesse da ich das heute schon mal gelesen habe und wusste gar nicht dass das geht, wenn man eine zweite hat... Ist die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vorteilhaft? Frage nur aus Interesse warum man das machen würde:)
was hat das mit Anstand zu tun wenn man eben Staatsbürger ist ist man es halt
recherchiere im netz warum es gibt viele die das machen
Mein Gott, hier lesen hunderte Amateure mit und geben Kommentare, Du selber hast eine unklare oder schwierige Lage im Internet recherchiert.
Bei so was speziellem geht man zum Bürgeramt und frage dort bei den Profis nach. Die müssen es wissen.
Die Links sind sicher hilfreich. Allerdings geht es dort um im Ausland lebende Deutsche. Fuer in Deutschland lebende "Doppelstaatler" ist hingegen nicht das Bundesverwaltungsamt zustaendig, sondern die oertlich zustaendige Behoerde (bei der Stadt- oder Kreisverwaltung erfragen, welche das ist).